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Bundeskabinett beschließt Aussetzung des Familiennachzugs
Berlin () – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass für zwei Jahre nach Inkrafttreten kein Familiennachzug mehr gewährt werde, wobei Härtefälle unberührt bleiben, teilte das Innenministerium mit. Mit dem Gesetzentwurf werde darüber hinaus das Ziel der Begrenzung wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
Zugleich habe das Kabinett das Ende der „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland beschlossen. Dafür wurde der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet. Künftig wird demnach für die Einbürgerung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.
„Die heutigen Entscheidungen im Bundeskabinett dienen der Reduzierung der illegalen Migration“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Ziel ist es, Pull-Faktoren zu senken, mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen zu bringen und dem Leitsatz der Humanität und Ordnung gleichermaßen gerecht zu werden.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flüchtlinge in einer „Zeltstadt“ (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeskabinett, Innenministerium, Alexander Dobrindt, CSU, Staatsangehörigkeitsgesetz
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundeskabinett hat die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte sowie die Abschaffung der "Turbo-Einbürgerung" nach drei Jahren beschlossen, um die illegale Migration zu reduzieren und die Aufenthaltsregelungen strenger zu gestalten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Entscheidungen des Bundeskabinetts ist die Absicht, die illegale Migration zu reduzieren und die Migrationsstrukturen in Deutschland zu ordnen. Dies geschieht durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die Erhöhung der Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung. Ziel ist es, Pull-Faktoren zu senken und eine Balance zwischen Humanität und Ordnung zu schaffen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Bundeskabinett die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und das Ende der "Turbo-Einbürgerung" beschlossen hat, um illegale Migration zu reduzieren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte, dass die Maßnahmen darauf abzielen, mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen zu bringen und dennoch humanitären Prinzipien gerecht zu werden.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, keine Gewährung des Familiennachzugs für zwei Jahre, Beibehaltung von Härtefällen, Wiederaufnahme des Ziels der Begrenzung im Aufenthaltsgesetz, Ende der "Turbo-Einbürgerung", Einbürgerung erfordert künftig eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren, Reduzierung der illegalen Migration, Senkung der Pull-Faktoren, mehr Ordnung im Migrationsgeschehen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zitiert. Er äußerte, dass die Entscheidungen im Bundeskabinett der Reduzierung der illegalen Migration dienen und das Ziel verfolgen, Pull-Faktoren zu senken sowie mehr Ordnung im Migrationsgeschehen zu schaffen.
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