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Bundestag beschließt Aussetzung des Familiennachzugs
Berlin () – Der Bundestag hat beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen.
Am Freitag votierten in namentlicher Abstimmung 444 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf, 135 dagegen, ohne Enthaltungen. Die Koalitionsfraktionen verfügen gemeinsam nur über 328 Sitze, aber die AfD hatte bereits angekündigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Laut dem Koalitionsentwurf soll der Nachzug Angehöriger von Menschen, die von Kriegen oder Folter bedroht werden, für zwei Jahre ausgesetzt werden. In „Härtefällen“ soll eine Familienzusammenführung jedoch weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der „Steuerung“ wieder das Ziel der „Begrenzung“ der Zuwanderung aufzunehmen.
Zuletzt gab es eine Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat. Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt.
Kritik an dem Vorhaben gab es unter anderem von der Linken. Die Linksfraktion machte geltend, dass das Recht auf Familienleben ein Grund- und Menschenrecht sei, das auch für Menschen auf der Flucht gelte. Die Aussetzung des Familiennachzugs verschließe „einen der wenigen verbliebenen legalen Wege für Geflüchtete“, nach Deutschland zu kommen. Betroffene könnten sich „dazu gezwungen sehen, sich auf gefährliche, illegalisierte Wege zu begeben, um mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben zu können“.
Besonders negative Auswirkungen habe die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus, obwohl diese vulnerable Gruppe eigentlich besonders schutzbedürftig sei, so die Linke weiter. Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs sei nicht nur für die betroffenen Familien mit großem Leid verbunden, sondern auch „gesellschafts- und integrationspolitisch fatal“. Ein „Ankommen der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten“ werde durch die Trennung massiv behindert, und die Sorge um ihre engsten Angehörigen belaste sie, wodurch sowohl der Spracherwerb als auch eine Arbeitsaufnahme erschwert würden.
Die Bundesregierung wurde von der Linksfraktion aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen wird“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem Maßnahmen ergreifen, um die Visabearbeitung und Verfahren zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Menschen zu beschleunigen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 27.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundestag, dts Nachrichtenagentur, AfD, Linke, Bundesregierung, Genfer Flüchtlingskonvention
Wann ist das Ereignis passiert?
27.06.2025
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundestag hat die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen, während in Härtefällen eine Familienzusammenführung weiterhin möglich bleiben soll, was von der Linksfraktion als menschenrechtlicher Rückschritt kritisiert wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte im Bundestag war die politischen Bestrebungen, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Zudem gab es eine breite Unterstützung in der Koalition und von der AfD für den Gesetzentwurf. Kritiker, insbesondere von der Linken, argumentierten, dass dies ein Verstoß gegen das Recht auf Familienleben sei und gravierende negative Auswirkungen auf vulnerable Gruppen, wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, habe.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird die Reaktion der Linken auf den Beschluss des Bundestags, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, hervorgehoben. Sie kritisieren, dass dies das Recht auf Familienleben verletzt und potenziell gefährliche, illegale Wege für Geflüchtete fördert, während die Bundesregierung aufgefordert wird, die Gesetze zu reformieren und die Visabearbeitung zu beschleunigen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, weitere Möglichkeit der Familienzusammenführung in Härtefällen, Aufnahme des Ziels der Begrenzung der Zuwanderung ins Aufenthaltsgesetz, Verlust eines legalen Weges für Geflüchtete, Zwang zur Nutzung gefährlicher, illegalisierter Wege, besonders negative Auswirkungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, großes Leid für betroffene Familien, gesellschafts- und integrationspolitisch fatal, Behinderung des Ankommens für Schutzberechtigte, Belastung durch Sorgen um Angehörige, Erschwerung von Spracherwerb und Arbeitsaufnahme.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von der Linksfraktion zitiert. Diese kritisiert die Aussetzung des Familiennachzugs und erklärt, dass dies das Recht auf Familienleben, ein Grund- und Menschenrecht, verletze. Zudem befürchtet die Fraktion, dass betroffene Personen sich gezwungen sehen könnten, gefährliche, illegale Wege zu wählen, um mit ihren Angehörigen zusammenzuleben.
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