Gesellschaft: Lebenslange Haft für Mord in München
München () – Das Landgericht München II hat einen 58-jährigen russischen Staatsbürger wegen doppelten Mordes an zwei ukrainischen Soldaten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, wie das Oberlandesgericht München am Dienstag mitteilte.
Das Schwurgericht unter Vorsitz von Thomas Bott war überzeugt, dass der Mann die beiden Ukrainer, die sich zur medizinischen Behandlung in Murnau aufhielten, am Rande des Parkplatzes des Tengelmann-Centers ermordet hatte.
Der Täter hatte dafür eigens ein Outdoor-Messer aus seiner Wohnung geholt.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten nun als unbegründet ab. Da auch die Generalstaatsanwaltschaft München kein Rechtsmittel eingelegt hatte, ist das Urteil vom 7. März damit rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Thomas Bott
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landgericht München II, Oberlandesgericht München, Bundesgerichtshof, Generalstaatsanwaltschaft München
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 7. März.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Murnau
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht München II hat einen 58-jährigen russischen Staatsbürger wegen doppelten Mordes an zwei ukrainischen Soldaten zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er die Opfer während ihrer medizinischen Behandlung in Murnau ermordete.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mord an zwei ukrainischen Soldaten
- Täter war 58-jähriger russischer Staatsbürger
- Tatort war der Parkplatz des Tengelmann-Centers in Murnau
- Opfer befanden sich zur medizinischen Behandlung in der Nähe
- Verwendung eines Outdoor-Messers bei der Tat
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verurteilung zu lebenslanger Haft
- Schuld des Angeklagten wurde als besonders schwer gewertet
- Rechtskräftigkeit des Urteils
- Revision des Angeklagten abgewiesen
- Kein Rechtsmittel der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt
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