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BGH bestätigt Urteil gegen 18-Jährigen wegen Mordes an Mitschülerin
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 18-Jährigen in Baden-Württemberg wegen Mordes an einer Mitschülerin und wegen Körperverletzung bestätigt. Das teilte der BGH am Mittwoch mit. Das Landgericht Heidelberg hatte den Angeklagten im August 2024 zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte und die Geschädigte besuchten im Jahr 2023 dieselbe Jahrgangsstufe eines Gymnasiums und führten über mehrere Monate eine Beziehung. Nachdem sich die Geschädigte im November 2023 von ihm getrennt hatte, schlug er ihr aus Wut mehrfach ins Gesicht, was unter anderem zu einem Nasenbeinbruch führte. Am 25. Januar 2024 tötete er die Geschädigte in einem Stillarbeitsraum des Gymnasiums mit mindestens 25 Messerstichen.
Das Landgericht hatte das Handeln des Angeklagten als heimtückisch gewertet und niedrige Beweggründe sowie eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf jetzt die Revision des Angeklagten, da die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergab. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 13. Mai 2025 – 1 StR 538/24).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Karlsruhe: Eine Stadt mit historischer Bedeutung
Karlsruhe ist bekannt für sein prägnantes Stadtbild und die markante Fächerform, die vom Schloss ausgeht. Die Stadt ist nicht nur ein Zentrum für Technik und Wissenschaft, sondern beherbergt auch den Bundesgerichtshof, wo wichtige rechtliche Entscheidungen getroffen werden. Zudem zieht das Karlsruher Schloss mit seinen weitläufigen Anlagen und historischen Elementen zahlreiche Touristen an. Ein bedeutender Teil der Stadtgeschichte ist die Gründung im Jahr 1715, die bis heute einen starken Einfluss auf das Stadtleben hat. Dank ihrer kulturellen Vielfalt und zahlreichen Veranstaltungen ist Karlsruhe ein lebendiger Ort, der sowohl Einheimische als auch Besucher begeistert.
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