BGH bestätigt Urteil gegen 18-Jährigen wegen Mordes an Mitschülerin
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 18-Jährigen in Baden-Württemberg wegen Mordes an einer Mitschülerin und wegen Körperverletzung bestätigt. Das teilte der BGH am Mittwoch mit. Das Landgericht Heidelberg hatte den Angeklagten im August 2024 zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte und die Geschädigte besuchten im Jahr 2023 dieselbe Jahrgangsstufe eines Gymnasiums und führten über mehrere Monate eine Beziehung. Nachdem sich die Geschädigte im November 2023 von ihm getrennt hatte, schlug er ihr aus Wut mehrfach ins Gesicht, was unter anderem zu einem Nasenbeinbruch führte. Am 25. Januar 2024 tötete er die Geschädigte in einem Stillarbeitsraum des Gymnasiums mit mindestens 25 Messerstichen.
Das Landgericht hatte das Handeln des Angeklagten als heimtückisch gewertet und niedrige Beweggründe sowie eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf jetzt die Revision des Angeklagten, da die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergab. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 13. Mai 2025 – 1 StR 538/24).
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Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Karlsruhe: Eine Stadt mit historischer Bedeutung
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