Lebenslange Haft nach Mord an 58-Jähriger in Dörpen
Osnabrück () – Das Landgericht Osnabrück hat einen 57-jährigen Mann wegen Mordes an einer 58-jährigen Frau aus Dörpen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Angeklagte soll die Frau im Oktober vergangenen Jahres auf ihrer Terrasse mit Schlägen und Messerstichen getötet haben, hieß es.
Laut Urteil schlug der Täter der Frau am Nachmittag des 5. Oktober 2024 zunächst zweimal mit einem harten Gegenstand auf den Hinterkopf und stach ihr dann mehrfach in den Hals. Die beiden kannten sich nach Angaben des Gerichts seit 2019, als sie sich in einem Chatportal kennenlernten.
Später wohnte der Mann zeitweise als Untermieter bei der Frau, zuletzt aber in einer eigenen Wohnung.
Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Angriff von hinten erfolgte und für das Opfer nicht vorhersehbar war. Niedrige Beweggründe konnten nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann binnen einer Woche Revision einlegen.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Verhandlungssaal des Landgerichts Halle (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Das beschriebene Ereignis fand am 5. Oktober 2024 statt.
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Osnabrück, Dörpen, Halle
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht Osnabrück hat einen 57-jährigen Mann wegen Mordes an einer 58-jährigen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt, da er sie im Oktober 2024 heimtückisch mit Schlägen und Messerstichen des Lebens beraubte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war ein tödlicher Angriff des Angeklagten auf die 58-jährige Frau, mit der er eine längere Bekanntschaft hatte. Der Angriff erfolgte überraschend von hinten, was das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die genauen Beweggründe für die Tat sind jedoch unklar.
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Im Artikel wird keine spezifische Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Artikel konzentriert sich auf die Fakten der Gerichtsverhandlung und das Urteil.
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