Rechtsextremismus in Deutschland: Gerichtsurteil in Karlsruhe
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von vier Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ weitgehend bestätigt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Das Oberlandesgericht Thüringen hatte die Angeklagten unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen beziehungsweise einen von ihnen zu einer Jugendstrafe verurteilt. Der Generalbundesanwalt hatte dagegen Revision eingelegt, um die Kampfsportgruppe nicht als kriminelle, sondern als terroristische Vereinigung einzustufen. Der Bundesgerichtshof schloss sich seiner Argumentation jedoch nicht an.
Nach Angaben des Oberlandesgerichts hatten drei der Angeklagten im Jahr 2019 eine „rechtsextremistische, auf Eisenach bezogene Kampfsportgruppe“ gegründet. Die Gruppe bestand aus zehn bis 15 Mitgliedern und „bezweckte körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt zum Nachteil von dem `feindlichen` Spektrum zugerechneten Personen, etwa Polizeibeamten sowie politischen Gegnern, und dem `asozialen Milieu` zugeordneten Menschen“, so das Gericht.
Die Ausübung von Kampfsport soll demnach zur Vorbereitung für reale Kampfsituationen gedient haben. Im Zusammenhang mit der Gruppierung begingen die Angeklagten einzeln oder mit anderen „eine Vielzahl von Straftaten, insbesondere – teils gefährliche – Körperverletzungen“, stellte das Thüringer Oberlandesgericht fest. Bei zwei Angeklagten seien mehrere Waffen oder Waffenteile sichergestellt worden, hieß es.
Die Überprüfung des Urteils durch den dritten Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler ergeben. Allerdings haben die Rechtsmittel des Generalbundesanwalts teilweise Erfolg: Die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendeliktes sei nicht auszuschließen, hieß es. Zudem sei bei einem anderen Angeklagten ein zu geringer Rahmen für die bemessene Jugendstrafe herangezogen worden. Ein anderer Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts muss sich nun in Bezug auf einen der Angeklagten nochmals mit dem Schuldspruch zu befassen und hinsichtlich zweier weiterer Angeklagter allein die Strafen neu bemessen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht Thüringen, Generalbundesanwalt, Knockout 51
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Karlsruhe, Thüringen, Eisenach
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von vier Mitgliedern der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" weitgehend bestätigt, jedoch teilweise für eine erneute Überprüfung der Strafen und Schuldsprüche gesorgt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Gründung einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe in Eisenach im Jahr 2019
- Zielsetzung der Gruppe: körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt gegen als feindlich empfundene Personen
- Mitgliedschaft und Aktivitäten von 10 bis 15 Personen
- Durchführung von Straftaten, insbesondere gefährliche Körperverletzungen
- Sicherstellung von Waffen und Waffenteilen bei einigen Angeklagten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Bestätigung der Verurteilungen von vier Angeklagten
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- Einstufung der Gruppierung als terroristische Vereinigung wird abgelehnt
- Überprüfung des Urteils ergibt keinen Rechtsfehler
- Strafbarkeit eines Angeklagten wegen schwerer Waffendelikte nicht ausgeschlossen
- Zu gering bemessene Jugendstrafe für einen Angeklagten
- Notwendigkeit einer erneuten Prüfung des Schuldspruchs für einen Angeklagten
- Neu-Messung der Strafen für zwei weitere Angeklagte
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