Rechtsprechung: Mordfall in Karlsruhe
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Berlin I wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte die Frau am 7. Juli 2025 aus Eifersucht und in der Überzeugung, sie sei sein Besitz, getötet hatte.
Er hatte ihr vor ihrer Wohnung aufgelauert und sie mit zahlreichen Messerstichen in Hals, Nacken und Oberkörper tödlich verletzt. Die Tat wurde als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet.
Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 24. Februar 2026 – 5 StR 678/25).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es wird lediglich von einem Angeklagten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin gesprochen, aber keine spezifischen Namen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesgerichtshof, Landgericht Berlin I, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 7. Juli 2025 statt. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs, der die Revision verworfen hat, ist am 24. Februar 2026 ergangen.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind: Karlsruhe, Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, da die Tat aus Eifersucht und dem Glauben an ihren Besitz erfolgte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Eifersucht des Angeklagten
- Überzeugung, die Frau sei sein Besitz
- Vor der Wohnung der Frau aufgelauert
- Tödliche Messerstiche in Hals, Nacken und Oberkörper
- Bewertung der Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verwerfung der Revision des Angeklagten
- Bestätigung der lebenslangen Freiheitsstrafe
- Rechtskräftigkeit des Urteils
- Keine Rechtsfehler festgestellt
- Einstufung der Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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