Lebenslange Haft für Mord in Herrsching

Lebenslange Haft für Mord in Herrsching

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Lebenslange Haft für Mord in Herrsching

Herrsching () – Das Landgericht München II hat einen 23-jährigen Serben wegen Mordes und versuchtem Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah die Schuld des Angeklagten als besonders schwerwiegend an, teilte das Oberlandesgericht München am Freitag mit.

Der Täter soll im Vorfeld gezielt ein freistehendes Haus in Herrsching ausgewählt haben, um einen Raubüberfall zu begehen.

Bewaffnet mit zwei Messern soll er in das Anwesen eingedrungen sein und den Hausherrn mit mindestens 13 Messerstichen getötet haben. Die Tatwaffen und blutige Kleidung habe er später im Ammersee entsorgt, bevor er geflüchtet sei.

Das Gericht wertete die Tat als Mord aus Habgier und bejahte das Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht.

Die Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel genannten Personen sind: Angeklagter, Hausherr.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht München, Landgericht München II, Bundesgerichtshof

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind: Herrsching, Ammersee.

Worum geht es in einem Satz?

Ein 23-jähriger Serbe wurde vom Landgericht München II wegen Mordes und versuchtem Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er einen Hausherrn in Herrsching mit 13 Messerstichen getötet hatte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war der geplante Raubüberfall des Täters auf ein gezielt ausgewähltes freistehendes Haus in Herrsching, bei dem er den Hausherrn mit mehreren Messerstichen tötete. Die Tat wurde als Mord aus Habgier eingeordnet.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel erwähnt keine spezifischen Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf das Urteil. Er konzentriert sich hauptsächlich auf die Urteilsverkündung und die Schwere des Verbrechens.

Welche Konsequenzen werden genannt?

lebenslange Haft, besonders schwerwiegende Schuld, Mord aus Habgier, Ermöglichungsabsicht, Möglichkeit der Revision, Angeklagter bleibt in Untersuchungshaft

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es werden lediglich die Fakten des Gerichtsverfahrens und das Urteil gegen den Angeklagten dargestellt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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