Hubig plant neues Firmenmodell mit Vermögensbindung

Wirtschaft: Neue Unternehmensform in Berlin

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will eine neue Unternehmensform mit strikter Vermögensbindung einführen. Vorgesehen ist eine „ mit gebundenem Vermögen“ (GmgV), wie aus einem Eckpunktepapier ihres Hauses hervorgeht, über welches das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) berichtet. Gewinne sollen demnach nicht ausgeschüttet werden dürfen, das Kapital müsse im verbleiben.

„Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Es gehe um „verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“. Kern der Unternehmensform ist demnach eine „unabänderliche Vermögensbindung“. Erfolgsabhängige Vergütungen oder Bonuszahlungen an den Vorstand seien ausgeschlossen, heißt es in dem . Die Mitgliedschaft soll persönlich und nicht frei übertragbar oder vererbbar sein, Beschlüsse sollen nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“ gefasst werden.

Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigte die . „Dabei stellen wir sicher, dass diese neue Rechtsform nicht für Steuertricks missbraucht werden kann“, sagte er dem „Handelsblatt“. Vorgesehen sind eine Besteuerung wie bei Genossenschaften sowie eine turnusmäßige Ersatzbesteuerung, um eine Umgehung der Erbschaftsteuer zu verhindern. Das Justizministerium will die Eckpunkte nun mit Ländern und Verbänden beraten; ein konkreter Zeitplan für das Gesetz steht noch nicht fest.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV), Handelsblatt, Bundesfinanzministerium, Lars Klingbeil, SPD

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant die Einführung einer neuen Unternehmensform mit strikter Vermögensbindung, die eine dauerhafte Entwicklung und verantwortungsvolles Wirtschaften fördern soll, indem Gewinne nicht ausgeschüttet und persönliche Mitgliedschaften ohne Übertragbarkeit festgelegt werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bedarf an nachhaltigem Wirtschaften
  • Kritik an kurzfristiger Gewinnorientierung
  • Wunsch nach strikter Vermögensbindung
  • Förderung einer dauerhaften Unternehmensentwicklung
  • Verhindern von Steuertricks und Erbschaftsteuerumgehung
  • Stärkung der Verantwortung der Unternehmensführung
  • Einbindung von Ländern und Verbänden in den Prozess

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien sind nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einführung einer neuen Unternehmensform mit strikter Vermögensbindung
  • Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet werden
  • Kapital muss im Unternehmen verbleiben
  • Fokus auf dauerhafte Entwicklung statt schnellem Gewinn
  • Ausschluss von erfolgsabhängigen Vergütungen oder Bonuszahlungen
  • Persönliche Mitgliedschaft, nicht übertragbar oder vererbbar
  • Beschlussfassung nach dem Prinzip "Ein Mitglied, eine Stimme"
  • Verhinderung von Steuertricks
  • Besteuerung wie bei Genossenschaften
  • Turnusmäßige Ersatzbesteuerung zur Vermeidung von Erbschaftsteuerumgehung
  • Beratung der Eckpunkte mit Ländern und Verbänden
  • Kein konkreter Zeitplan für das Gesetz

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert: "Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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