Hubig spricht sich für Prüfung von AfD-Verbotsverfahren aus

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Hubig spricht sich für Prüfung von AfD-Verbotsverfahren aus

Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen.

„Meine Überzeugung ist: Wir müssen den Weg der Prüfung eines Verbotsverfahrens jetzt gehen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollten wir dieses Instrument auch nutzen“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben). „Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes können wir nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen.“

Die SPD-Politikerin hob hervor, dass ein Parteiverbot „das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie im Umgang mit ihren organisierten Feinden“ sei. Es sei deshalb „gut und richtig, dass es dafür hohe Hürden gibt. Und deshalb braucht es jetzt eine sorgfältige Prüfung“.

Das Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2017 daran, dass die Partei aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu unbedeutend war. „Daran würde ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegenwärtig nicht scheitern“, sagte Hubig. Zugleich hob die Justizministerin hervor: „Das Verbotsverfahren darf aber kein Ersatz sein für eine politische Bekämpfung der AfD. Die Wählerinnen und Wähler der AfD sind nicht alle Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinde.“ Diese müsse die „zurückgewinnen und zeigen, dass der Staat gut funktioniert und sich um ihre Anliegen kümmert“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Nach einer Klage der Partei sagte der Nachrichtendienst jedoch zu, eine entsprechende Beobachtung der AfD bis zu einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auszusetzen. Die bleibt skeptisch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt gesagt, ein Verbotsverfahren leite auf die Mühlen der AfD. Er rate dazu, sie „aus der Mitte heraus wegzuregieren“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Protest gegen die AfD (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig, Alexander Dobrindt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Stefanie Hubig (SPD), AfD, Funke-Mediengruppe, Bundesverfassungsgericht, NPD, Bundesamt für Verfassungsschutz, Alexander Dobrindt (CSU)

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Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens aufgrund der Einstufung der Partei als rechtsextrem, betont jedoch, dass dies kein Ersatz für politische Maßnahmen gegen die AfD sein darf.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren ist die Einstufung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für ein solches Verfahren, um der zunehmenden Bedrohung der Demokratie zu begegnen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen hat, während die Union skeptisch bleibt und ein solches Verfahren als kontraproduktiv für den Umgang mit der AfD betrachtet. Zudem wird betont, dass die Politik die Wähler der AfD zurückgewinnen sollte, anstatt sie pauschal als Verfassungsfeinde zu betrachten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens, möglicher Einsatz des Verbots als Instrument der wehrhaften Demokratie, sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbot, keine Alternative zu politischer Bekämpfung der AfD, Notwendigkeit, Wählerinnen und Wähler der AfD zurückzugewinnen, Aussetzung der Beobachtung der AfD bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, Skepsis der Union bezüglich des Verbotsverfahrens.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie spricht sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens aus und betont, dass es notwendig sei, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Hubig weist jedoch darauf hin, dass ein Verbotsverfahren nicht als Ersatz für die politische Bekämpfung der AfD dienen dürfe.

Berlin: Zentrum politischer Debatten

Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und spielt eine zentrale Rolle in der politischen Landschaft des Landes. Die Stadt ist bekannt für ihre lebendige Kultur und , die sich in zahlreichen Museen, historischen Stätten und Veranstaltungen widerspiegelt. Aktuell steht Berlin im Fokus gesellschaftlicher Diskussionen, insbesondere im Zusammenhang mit der AfD und dem möglichen Verbotsverfahren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat betont, dass die Prüfung eines Verbotsverfahrens notwendig ist, um demokratische Werte zu schützen. In Berlin treffen politische Entscheidungsträger auf engagierte Bürger, die in öffentlichen Protesten ihre Meinungen einbringen und für die Demokratie kämpfen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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