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Hubig will Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zügig vorlegen
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schaffen.
„Wir sind mit dem Gesetzentwurf in meinem Haus schon weit fortgeschritten“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Man stimme sich dabei eng mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium ab. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen können.“
Vorgesehen ist laut Hubig, Telekommunikationsanbieter künftig dazu zu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. „Die dreimonatige Speicherung ist so ausgestaltet, dass sie mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist“, sagte die Ministerin. Es würden keine Standortdaten oder andere Verkehrsdaten gespeichert. „Eine Bildung von Bewegungsprofilen oder Persönlichkeitsprofilen ist ausgeschlossen.“
Hubig betonte die Notwendigkeit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. „Insbesondere unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen dieses Instrument“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich habe die Speicherung immer befürwortet und war nie eine Anhängerin des reinen Quick-Freeze-Verfahrens – auch aus meiner Erfahrung als Staatsanwältin heraus.“ Bei diesem Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode wurde aber wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr beschlossen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, SPD, Handelsblatt, Innenministerium, Digitalministerium, Bundesverfassungsgericht, Ampelkoalition
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant zügig eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, IP-Adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern, um die Strafverfolgung zu unterstützen und dabei die Vorgaben des Europäischen Rechts sowie des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Notwendigkeit, eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zu schaffen, um den Strafverfolgungsbehörden ein effektives Instrument zur Verbrechensbekämpfung bereitzustellen. Die alte Regelung war seit 2017 aufgrund rechtlicher Unsicherheiten inaktiv, und es besteht ein Bedarf an einer neuen Regelung, die mit europäischem Recht und den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vorantreibt, um die Verbrechensbekämpfung zu verbessern. Sie hat bereits Fortschritte im Gesetzentwurf erzielt und betont, dass eine enge Abstimmung mit anderen Ministerien erfolgt, um einen rechtssicheren Vorschlag zu präsentieren.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung, Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von IP-Adressen und Portnummern, dreimonatige Speicherung zur Einhaltung europäischen Rechts, keine Speicherung von Standort- oder Verkehrsdaten, Ausschluss der Bildung von Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofilen, Notwendigkeit der Neuregelung für Strafverfolgungsbehörden, Ablehnung des Quick-Freeze-Verfahrens.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie betont, dass sie und ihr Ministerium bereits weit fortgeschritten bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung sind und dass man im Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen will. Hubig hebt die Notwendigkeit der Neuregelung hervor, da die Strafverfolgungsbehörden dieses Instrument benötigen.
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