Hubig knüpft Einsatz von Palantir-Software an Bedingungen

Hubig knüpft Einsatz von Palantir-Software an Bedingungen

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Hubig knüpft Einsatz von Palantir-Software an Bedingungen

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) knüpft den bundesweiten Einsatz einer Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir an Bedingungen. Die SPD-Politikerin spricht von „erheblichen Vorbehalten“ in der Öffentlichkeit.

Manche befürchteten, dass sensible Daten von Bürgern an ausländische Stellen weitergegeben werden können, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Andere wiesen darauf hin, dass sich Deutschland nicht in eine „gefährliche Abhängigkeit“ von einem Anbieter begeben dürfe. „Wenn es nicht gelingt, Vorbehalte dieser Art restlos auszuräumen, dann wäre es kaum zu verantworten, diese einzusetzen“, so die Ministerin.

Zugleich zeigte sich Hubig dafür offen, die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden mit „zeitgemäßen Instrumenten“ auszurüsten, um Gefahren abzuwehren und Straftaten effektiv zu verfolgen. „Das stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“, sagte sie. Bei Tools zur automatisierten Datenanalyse sei aber „besondere Umsicht“ geboten. Sie seien besonders grundrechtssensibel. „Ihr Einsatz darf nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, und eine gesetzliche Grundlage muss mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen.“

Bislang fehle im Bundesrecht eine solche Regelung, sagte Hubig weiter. Mit der sei jedoch vereinbart, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ihr sei dabei „wichtig, dass wir dabei die Vorgaben einhalten, wie sie das Bundesverfassungsgericht insbesondere in seinen Entscheidungen zu Landesregelungen in und formuliert hat“. Laut Hubig komme demnach eine automatisierte Datenanalyse durch Behörden nur in Betracht, wenn es um die „Aufklärung gewichtiger Straftaten“ gehe oder um die „Abwehr erheblicher Gefahren“. Auch müsse die „Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt“ sein.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, SPD, Palantir, Handelsblatt, Union, Bundesverfassungsgericht, Hessen, Hamburg

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert Bedingungen für den Einsatz einer Analysesoftware des Unternehmens Palantir, um Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern auszuräumen, während gleichzeitig eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Debatte über den Einsatz der Analysesoftware von Palantir ist die öffentliche Besorgnis über den Datenschutz und die mögliche Abhängigkeit von ausländischen Anbietern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußert, dass ohne Klarstellung und gesetzliche Grundlage ein Einsatz der Software problematisch wäre, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußert erhebliche Bedenken der Öffentlichkeit bezüglich des Einsatzes der Analysesoftware von Palantir, insbesondere hinsichtlich des Schutzes sensibler Bürgerdaten und der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern. Sie betont die Notwendigkeit, die gesetzlichen Grundlagen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben abzugleichen, bevor eine solche Software eingesetzt wird.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

- erhebliche Vorbehalte in der Öffentlichkeit,
- Befürchtungen über die Weitergabe sensibler Daten an ausländische Stellen,
- Gefahr einer gefährlichen Abhängigkeit von einem Anbieter,
- kaum verantwortbarer Einsatz der Software ohne Ausräumen der Vorbehalte,
- Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für den Einsatz der Software,
- besondere Umsicht bei Tools zur automatisierten Datenanalyse,
- Fehlen einer entsprechenden Regelung im Bundesrecht,
- Vereinbarung mit der Union zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage,
- Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts,
- automatisierte Datenanalyse nur bei Aufklärung gewichtiger Straftaten oder zur Abwehr erheblicher Gefahren,
- Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie äußert "erhebliche Vorbehalte" in der Öffentlichkeit gegenüber der Analysesoftware des Unternehmens Palantir und betont, dass diese nur eingesetzt werden sollte, wenn die Bedenken vollständig ausgeräumt werden können, da der Einsatz "kaum zu verantworten" wäre, wenn dies nicht gelingt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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