Gesellschaftliche Maßnahmen gegen KI-Bildmanipulation in Deutschland
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Erstellen und Verbreiten von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern eindämmen.
„Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen. Es muss einfacher werden, sich gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu wehren“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Und wir müssen auch das Strafrecht noch einmal nachschärfen: Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren. An beidem arbeiten wir.“
Hubig zeigte sich bestürzt über den sogenannten „Bikini jetzt“-Trend. „Ich finde es fürchterlich, wenn mit KI-Tools wie Grok massenhaft anzügliche Bilder von Frauen erzeugt werden – etwa indem ihnen ohne jede Einwilligung aufreizende Bikinis angezogen werden. Persönlichkeitsrechte werden dabei systematisch verletzt, Frauen zu Objekten herabgesetzt“, sagte die Justizministerin.
„Das ist eine beunruhigende Entwicklung und es sagt viel über unsere Zeit aus, dass solche Tools angeboten und eben auch sehr bereitwillig genutzt werden. Besonders verwerflich ist die Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen“, sagte die SPD-Politikerin. „Das dürfen wir nicht hinnehmen.“
Zwar könnten Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen schon mit hohen Strafen geahndet werden. KI-generierte Bilder könnten den Straftatbestand der Kinderpornografie erfüllen.
Auch gegen die Verbreitung von KI-manipulierten Bildern von Erwachsenen könne man schon heute rechtlich vorgehen, erläuterte Hubig. Aber das reiche nicht. „Wir erstellen derzeit den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz. Wir wollen angemessene Strafen für Deepfakes, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen. Es geht uns vor allem um sexualisierte Deepfakes und um Manipulationen, die Betroffene verächtlich machen und herabwürdigen“, kündigte die Ministerin an.
Als weiteren Aspekt nannte sie die bessere Durchsetzbarkeit eigener Rechte. „Betroffene müssen erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Bilder schnell gestoppt und sie von den Plattformen entfernt werden“, so Hubig. „Wir arbeiten hier auch an besseren nationalen Regelungen. Das kann auch darauf hinauslaufen, dass Accounts, über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden, von den Plattformen zeitweise gesperrt werden müssen.“
Klagen, etwa von X-Eigentümer Elon Musk, die Meinungsfreiheit werden beschränkt, wies Hubig zurück. „Mit Zensur hat das nichts zu tun. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, vom Grundgesetz und vom europäischen Recht geschützt. Sie hat ihre Grenze dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden“, sagte die SPD-Politikerin. „Wenn das der Fall ist, muss man sich dagegen wehren können.“
Den Weg von Indonesien und Malaysia, die Software zu stoppen, will Hubig aber nicht gehen. „Es geht nicht darum, Tools zu verbieten und Plattformen abzuschalten. Es geht auch nicht um eine Kontrolle von Meinungen, sondern darum, Persönlichkeitsrechte durchzusetzen und zu schützen.“ Zudem liege die Regulierung der Plattformen insgesamt weitgehend in den Händen der EU. „Wir unterstützen sehr, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Überprüfung von X und Grok eingeleitet hat“, so die Ministerin.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig, Ursula von der Leyen, Elon Musk
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig (SPD), Neue Osnabrücker Zeitung, Grok, EU, Ursula von der Leyen.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebenen Ereignisse finden vor allem in Berlin statt, da es sich um eine Äußerung der Bundesjustizministerin handelt, die dort tätig ist. Erwähnt werden auch internationale Kontexte in Bezug auf die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Indonesien und Malaysia, aber der Hauptfokus liegt auf Deutschland und insbesondere auf Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Maßnahmen zur Eindämmung von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser zu schützen und das Strafrecht zu schärfen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunehmende Verbreitung von KI-generierten sexualisierten Bildern
- Vorkommen des "Bikini jetzt"-Trends
- Missbrauch von Persönlichkeitsrechten, insbesondere bei Frauen
- Erstellung sexualisierter Bilder von Kindern und Jugendlichen
- Unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Betroffenen
- Notwendigkeit einer Reform des Strafrechts für digitale Bildmanipulationen
- Forderung nach besseren Mechanismen zur Durchsetzung von eigenen Rechten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will KI-gestützte sexualisierte Bilder eindämmen
- Bedürfnis nach besserem Schutz für Betroffene und gezielterem Strafrecht
- Bestürzung über den "Bikini jetzt"-Trend und die systematische Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen als besonders verwerflich
- Entwurf für digitales Gewaltschutzgesetz in Arbeit
- Ziel: angemessene Strafen für Deepfakes und schnellere Entfernung schädlicher Inhalte
- Ablehnung der Zensurvorwürfe, Schutzziele für Persönlichkeitsrechte
- Keine Absicht, Software zu verbieten oder Plattformen abzuschalten
- Unterstützung für die EU-Regulierung und Überprüfung von Plattformen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Bessere Schutzmaßnahmen für Betroffene
- Vereinfachung der Durchsetzbarkeit von Persönlichkeitsrechten
- Schärfung des Strafrechts für digitale Bildmanipulationen
- Einführung neuer Straftatbestände für sexualisierte Deepfakes
- Angemessene Strafen für die Erstellung und Verbreitung von sexualisierten KI-Bildern
- Schnellere Entfernung von belastenden Inhalten von Plattformen
- Vorübergehende Sperrung von Accounts bei wiederholten Rechtsverletzungen
- Unterstützung für EU-Regulierungen von Plattformen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert, in der sie betont, dass Betroffene besser vor KI-generierten sexualisierten Bildern geschützt werden müssen und ein digitales Gewaltschutzgesetz in Arbeit ist.
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