Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Internetkriminalität in Berlin
Berlin () – Das Bundesjustizministerium hat den angekündigten Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern.
Ziel sei es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern, teilte das Ministerium am Montag mit. Der Entwurf sieht demnach auch ein neues Ermittlungsinstrument vor – die Sicherungsanordnung. Diese soll es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten für drei Monate sichern müssen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Kriminalität im Internet wirksamer bekämpft werden müsse, da Täter oft ungestraft davonkämen, insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. „Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen können.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Telekommunikationsanbieter, Länder, Verbände
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen für drei Monate zu speichern, um die Aufklärung von Internetkriminalität zu verbessern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anstieg der Internetkriminalität
- Herausforderungen bei der Aufklärung von Straftaten
- Unzureichende Möglichkeiten zur Verfolgung von Tätern
- Notwendigkeit zur Verbesserung der Ermittlungsinstrumente
- Vielfältige Formen der Internetkriminalität (z. B. Kinderpornografie, Online-Betrug, Hassrede)
- Forderungen nach effektiveren Maßnahmen seitens der Justiz und der Gesellschaft
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verbesserung der Aufklärung von Straftaten im Internet
- Erhöhung der Effizienz bei der Bekämpfung von Internetkriminalität
- Unterstützung bei der Verfolgung digitaler Spuren
- Einführung des neuen Ermittlungsinstruments "Sicherungsanordnung"
- Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Sicherung weiterer Verkehrsdaten
- Erleichterung der Funkzellenabfrage
- Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30. Januar 2026
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert, die betont, dass die IP-Adressenspeicherung den Ermittlern entscheidend helfen kann, um digitale Spuren zu verfolgen und Kriminalität im Internet wirksamer zu bekämpfen.
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