Gesellschaft: Datenschutz und Kindesmissbrauch in Stuttgart
Stuttgart () – Die baden-württembergische Landesregierung hat sich positiv zu einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums geäußert, der Internetanbieter verpflichten soll, IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang zu speichern. Das teilte das Innenministerium in Stuttgart mit.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bezeichnete eine Mindestspeicherzeit als „entscheidenden Schlüssel“, um den Missbrauch von Kindern wirksam bekämpfen zu können.
„Unsere Sicherheitsbehörden erwarten sehnsüchtig eine Mindestspeicherzeit von IP-Adressen“, sagte Strobl. Er begrüßte, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun offenbar einen entsprechenden Entwurf vorgelegt habe.
Strobl verwies darauf, dass Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren ‚tausendfach ins Leere‘ gelaufen seien, weil kein Zugriff auf IP-Adressen der Täter bestanden habe.
Das Internet sei ein „riesengroßer Tausch- und Handelsplatz für den schlimmsten Missbrauch“. Wer wehrlose Kinder derart schädige, gehöre „hinter Schloss und Riegel“.
Es gehe darum, Kinder zu schützen, so der Innenminister.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Thomas Strobl (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Thomas Strobl, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Innenministerium, Thomas Strobl, Stefanie Hubig
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Stuttgart
Worum geht es in einem Satz?
Die baden-württembergische Landesregierung unterstützt einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern, um den Missbrauch von Kindern effektiver bekämpfen zu können.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
- Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen
- Mindestspeicherzeit als Schlüssel gegen Kindesmissbrauch
- Forderung der Sicherheitsbehörden nach IP-Daten
- Ermittlungen liefen oft ins Leere
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- Ziel: Schutz von Kindern
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Positive Äußerung der baden-württembergischen Landesregierung zu Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
- Thomas Strobl bezeichnet Mindestspeicherzeit als "entscheidenden Schlüssel" zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch
- Sicherheitsbehörden erwarten sehnsüchtig Speicherung von IP-Adressen
- Strobl hebt hervor, dass viele Ermittlungen erfolglos waren ohne Zugriff auf IP-Adressen
- Internet wird als Tausch- und Handelsplatz für Missbrauch beschrieben
- Ziel ist der Schutz von Kindern
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Positive Äußerung der Landesregierung zum Gesetzentwurf
- Verpflichtung für Internetanbieter zur Speicherung von IP-Adressen
- Mindestspeicherzeit als Schlüssel im Kampf gegen Kindesmissbrauch
- Erwartung von Sicherheitsbehörden nach Mindestspeicherzeit
- Hinweis auf gescheiterte Ermittlungen ohne Zugriff auf IP-Adressen
- Betrachung des Internets als gefährlicher Ort für Missbrauch
- Ziel, Kinder zu schützen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Thomas Strobl zitiert. Er bezeichnet eine Mindestspeicherzeit als "entscheidenden Schlüssel", um den Missbrauch von Kindern wirksam bekämpfen zu können.
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