Internetgesetzgebung: Speicherung von IP-Adressen in Berlin
Berlin () – SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt – jetzt legen sie den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor. Demnach müssen diese Adressen künftig drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden.
Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen. Die Regierung will so schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle durchgreifen.
Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Hubig sagte der „Bild-Zeitung“: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. Hubig macht klar: „Das wollen wir ändern.“ Hubig weist Kritik von Datenschützern von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig am 17.12.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
SPD, Union, Bild am Sonntag, Justizministerium, Bundestag, Bild-Zeitung
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des Ereignisses ist der 17. Dezember 2025.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die SPD und die Union haben im Koalitionsvertrag ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen für drei Monate beschlossen, um gegen Cyberkriminalität, insbesondere Sexualstraftaten, effektiver vorzugehen, während Datenschützer vor möglichen rechtlichen Bedenken warnen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union
- Beschluss zur Speicherung von IP-Adressen
- Ziel der Bekämpfung von Cyberkriminalität
- Notwendigkeit zur Schärfung der Maßnahmen gegen Sexualstraftäter
- Aussage von Justizministerin Stefanie Hubig über Kriminalität im Internet
- Vorwurf der häufigen Straflosigkeit für Täter
- Reaktion auf Kindesmissbrauch, Online-Betrug und strafbaren Hass
- Diskussion über Datenschutz und Vertraulichkeit der Kommunikation
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
- Schärferes Vorgehen gegen Sexualstraftäter
- Effektivere Bekämpfung von Cyberkriminalität
- Erhöhung der Strafverfolgung bei Online-Vergehen
- Ablehnung der Kritik von Datenschützern
- Gewährleistung der Vertraulichkeit der Kommunikation
- Ausschluss der Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Stefanie Hubig zitiert, die sagt: "Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen."
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