Wahlausschuss soll BSW-Einspruch gegen Wahlergebnis ablehnen

Wahlausschuss soll BSW-Einspruch gegen Wahlergebnis ablehnen

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Wahlprüfung und Einsprüche in Berlin

() – Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages soll die Einsprüche gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl vollständig zurückweisen.

Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Ausschuss hervor, über die das Nachrichtenmagazin „POLITICO“ berichtet. „Die Einsprüche sind unbegründet“, heißt es in dem . Es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“.

Die Einspruchsführer – darunter das BSW – hatten bundesweite Auszählungsfehler geltend gemacht und eine vollständige Neuauszählung verlangt. Laut Vorlage gibt es dafür keine Grundlage. Bloße Vermutungen reichten nicht aus: „Hinweise auf die Gefahr von Unregelmäßigkeiten oder allgemein gehaltene, pauschale Behauptungen über wahrscheinliche Fehlerquellen“ stellten keinen prüffähigen Sachverhalt dar.

Zahlreiche von den Einspruchsführern vorgetragene Einzelfälle seien bereits im regulären Prüfprozess korrigiert worden, andere hätten sich als unzutreffend oder unbegründet erwiesen. Die Wahlorgane hätten ihre gesetzlichen Prüfaufgaben ordnungsgemäß erfüllt und im üblichen Umfang behoben. Auch ein knappes Wahlergebnis rechtfertige kein automatisches auf Neuauszählung, so der Ausschuss mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein solches Vorgehen sei nur geboten, wenn nachweislich Fehler bei der Auszählung aufgetreten seien.

Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert – es fehlten lediglich 9.529 Stimmen. Die Einspruchsführer verwiesen unter anderem auf statistische „Anomalien“, angebliche Verwechslungen mit ähnlich benannten oder falsch als ungültig gewertete Stimmen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: BSW-Wahlnachlese (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundestag, BSW, POLITICO, Bundesverfassungsgericht

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Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages will die Einsprüche gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl zurückweisen, da diese unbegründet sind und keine nachweisbaren Wahlfehler vorliegen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einreichung von Einsprüchen gegen das Ergebnis der Bundestagswahl
  • Vorwurf von bundesweiten Auszählungsfehlern
  • Forderung nach vollständiger Neuauszählung
  • Unzureichende Beweise für Wahlfehler
  • Statistische "Anomalien" als Argumente
  • Scheitern des BSW an der Fünf-Prozent-Hürde
  • Fehlen von 9.529 Stimmen für den Einzug ins Parlament
  • Grundsätzliche Klärung durch Wahlorgane über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Wahlprüfungsausschuss empfiehlt, Einsprüche gegen Bundestagswahlergebnis zurückzuweisen
  • Einsprüche der BSW als unbegründet eingestuft
  • Keine festgestellten mandatsrelevanten Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften
  • Einspruchsführer forderten Neuauszählung aufgrund angeblicher Auszählungsfehler
  • Vorlage besagt, dass bloße Vermutungen nicht ausreichen
  • Einzelfälle wurden im regulären Prüfprozess bereits korrigiert
  • Wahlorgane erfüllten Prüfaufgaben ordnungsgemäß
  • Knappes Wahlergebnis rechtfertigt kein automatisches Recht auf Neuauszählung
  • BSW scheiterte mit 4,981 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde
  • Verweis auf statistische Anomalien und vermeintliche Verwechslungen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einsprüche gegen das Wahlergebnis werden zurückgewiesen
  • Keine Grundlage für vollständige Neuauszählung
  • Einzelfälle wurden im regulären Prüfprozess korrigiert
  • Anführungen von Unregelmäßigkeiten als unbegründet eingestuft
  • Gesetzliche Prüfaufgaben der Wahlorgane wurden ordnungsgemäß erfüllt
  • Fehlende zwingende Gründe für eine Neuauszählung
  • BSW scheitert knapp an der Fünf-Prozent-Hürde
  • Statistische Anomalien werden nicht akzeptiert
  • Objektion von falsch gewerteten Stimmen unbegründet

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Reaktion des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages zitiert, die besagt: "Die Einsprüche sind unbegründet".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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