Thüringen fordert strengere Regeln für Apotheken im Bundesrat

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Gesundheitsversorgung in Thüringen: Apothekenreform

Erfurt () – Thüringen bringt einen umfassenden Änderungsantrag zum geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in den Bundesrat ein. Das teilte Gesundheitsministerin Katharina Schenk am Donnerstag mit.

Ziel sei es, die flächendeckende Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu sichern, ohne zentrale Grundprinzipien des Apothekenrechts auszuhöhlen.

Kritisch bewertet das Land die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Neuregelungen zu Zweigapotheken. Diese würden faktisch zu einer Aufweichung des Mehrbesitzverbots führen, das Kettenbildung verhindert. ‚Das Mehrbesitzverbot ist ein tragendes Element unseres Apothekenrechts.

Es schützt die inhabergeführte, unabhängige und wohnortnahe Versorgung‘, so Schenk. Der Thüringer Antrag sieht daher vor, die Zahl der Betriebsstätten weiterhin auf maximal vier zu begrenzen und innerhalb dieser vier nur eine Zweigapotheke zuzulassen.

Darüber hinaus setzt sich Thüringen dafür ein, dass Zweigapotheken nur dort gegründet werden können, wo tatsächlich Versorgungslücken bestehen.

Eine Entfernung von mindestens 15 Kilometern zur nächsten Apotheke solle sicherstellen, dass sie gezielt dort entstehen, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Gesetzentwurf sieht aktuell nur sechs Kilometer vor.

Mit Blick auf internationale Erfahrungen warnte Schenk vor einer zu starken Liberalisierung des Apothekenmarktes, die andernorts zu großflächigen Schließungen geführt habe.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Logo einer Apotheke (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen in dem Text sind:

Thüringen, Bundesrat, Bundesregierung.

Wann ist das Ereignis passiert?

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Erfurt, Thüringen

Worum geht es in einem Satz?

Thüringen bringt einen Änderungsantrag zum Apothekenversorgungsgesetz in den Bundesrat ein, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu sichern und das Mehrbesitzverbot sowie die Eröffnung von Zweigapotheken zu wahren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einbringung eines Änderungsantrags zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
  • Ziel: Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum
  • Kritische Bewertung der Neuregelungen zu Zweigapotheken
  • Bedenken bezüglich des Mehrbesitzverbots und Kettenbildung
  • Schutz der inhabergeführten, unabhängigen und wohnortnahen Versorgung
  • Begrenzung der Anzahl der Betriebsstätten auf maximal vier
  • Forderung nach Gründung von Zweigapotheken nur bei tatsächlichen Versorgungslücken
  • Mindestabstand von 15 Kilometern zur nächsten Apotheke gefordert
  • Warnung vor zu starker Liberalisierung des Apothekenmarktes basierend auf internationalen Erfahrungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum
  • Erhalt des Mehrbesitzverbots zur Verhinderung von Kettenbildung
  • Schutz der inhabergeführten, unabhängigen und wohnortnahen Versorgung
  • Begrenzung der Zahl der Betriebsstätten auf maximal vier
  • Nur eine Zweigapotheke pro Standort zulässig
  • Gründung von Zweigapotheken ausschließlich bei Versorgungslücken
  • Mindestentfernung von 15 Kilometern zur nächsten Apotheke
  • Warnung vor einer zu starken Liberalisierung des Apothekenmarktes
  • Vermeidung großflächiger Schließungen von Apotheken

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Gesundheitsministerin Katharina Schenk zitiert, die das Mehrbesitzverbot als tragendes Element des Apothekenrechts bewertet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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