Gesundheitspolitik in Thüringen und Rheinland-Pfalz
Erfurt () – Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen morgen im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur sachgerechten Nutzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern ein. Das teilte das Thüringer Sozialministerium am Donnerstag mit.
Ziel sei es, Fehlanreize zu beseitigen, die dazu führen, dass hoch qualifizierte Pflegefachkräfte für Tätigkeiten wie Bettenaufbereitung oder Patiententransport eingesetzt werden.
Hintergrund ist eine seit 2025 geltende Regelung, die es Krankenhäusern untersagt, Personal ohne Berufsabschluss über das Pflegebudget zu refinanzieren. In der Praxis habe dies laut Ministerium dazu geführt, dass Servicepersonal abgebaut und stattdessen Pflegekräfte mit fachfremden Aufgaben betraut werden.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk erklärte, in Zeiten des Fachkräftemangels könne man es sich nicht leisten, Pflegefachkräfte für Tätigkeiten einzusetzen, die nicht ihrer Ausbildung entsprächen.
Mit dem Antrag fordern die beiden Länder die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Vorschlag vorzulegen, der den qualifikationsfremden Einsatz von über das Pflegebudget finanzierten Kräften ausschließt. Ein möglicher Lösungsansatz seien verbindliche Tätigkeitsprofile.
Das 2020 eingeführte Pflegebudget solle als ‚Schutzschirm‘ für Pflegekräfte dienen und sicherstellen, dass jede benötigte Stelle besetzt und gegenfinanziert wird, so Schenk.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Katharina Schenk.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bundesrat, Thüringer Sozialministerium, Bundesregierung
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist der Freitag, der Tag nach der Veröffentlichung der Mitteilung, also der 29. September 2023.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Erfurt, Thüringen, Rheinland-Pfalz
Worum geht es in einem Satz?
Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein, um Fehlanreize bei der Nutzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern zu beseitigen und den qualifikationsfremden Einsatz von Pflegekräften zu verhindern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einführung des Pflegebudgets im Jahr 2020
- Regelung ab 2025, die Einsatz von Personal ohne Berufsabschluss über Pflegebudget untersagt
- Abbau von Servicepersonal in Krankenhäusern
- Hochqualifizierte Pflegekräfte erhalten Aufgaben außerhalb ihrer Ausbildung
- Fachkräftemangel im Pflegebereich
- Ziel der Länder: Fehlanreize beseitigen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen Entschließungsantrag im Bundesrat ein
- Ziel: Fehlanreize beseitigen, damit Pflegekräfte nicht für fremde Tätigkeiten eingesetzt werden
- Hintergrund: Regelung ab 2025, die Refinanzierung von Personal ohne Berufsabschluss im Pflegebudget verbietet
- Abbau von Servicepersonal und fachfremder Einsatz von Pflegekräften beobachtet
- Thüringer Gesundheitsministerin betont Bedeutung qualifizierter Pflegekräfte
- Antrag fordert Bundesregierung auf, gesetzlichen Vorschlag zum Ausschluss qualifikationsfremden Einsatz zu erstellen
- Lösungsansatz: verbindliche Tätigkeitsprofile
- Pflegebudget soll als Schutzschirm für Pflegekräfte fungieren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Beseitigung von Fehlanreizen
- Verhinderung der Nutzung von Pflegekräften für fachfremde Aufgaben
- Sicherstellung einer sachgerechten Nutzung des Pflegebudgets
- Förderung der Beschäftigung von qualifizierten Pflegekräften
- Aufforderung an die Bundesregierung zur Gesetzesvorlage
- Einführung verbindlicher Tätigkeitsprofile
- Schutz der Pflegekräfte durch das Pflegebudget
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk zitiert, die betont, dass in Zeiten des Fachkräftemangels Pflegefachkräfte nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden sollten, die nicht ihrer Ausbildung entsprechen.
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