Brandenburg und Thüringen prüfen Folgen für AfDler im Staatsdienst

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Konsequenzen für AfD-Mitglieder in Brandenburg

Potsdam/ () – Die Diskussion über mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst gewinnt an Schärfe. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Thüringens Innenminister Georg Maier (beide SPD) kündigten ein entschlossenes Vorgehen an, sollte die Einstufung der gesamten durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werden.

„Solange die AfD nicht verboten ist, halte ich es grundsätzlich für rechtlich schwierig, Parteimitglieder zu benachteiligen“, sagte Woidke dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Das Grundgesetz garantiere den Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Parteimitglieder.

Gleichzeitig sei klar: Sollte die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Gericht Bestand haben, stelle sich die Lage anders dar.

„Dann müssen wir – auch in Brandenburg – prüfen, welche Konsequenzen das für den öffentlichen Dienst hat.“

Maier sagte dem „Handelsblatt“ dazu: „Wichtig ist, dass wir dann bundeseinheitlich vorgehen.“ Er verwies auf eine von den Innenministern des Bundes und der Länder eingerichtete Arbeitsgruppe zu AfD-Mitgliedern im Staatsdienst.

„Die Arbeitsgruppe muss jetzt zügig arbeiten, weil wir jede Woche mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechnen“, sagte Maier. Es sei also Eile geboten.

„Ich erhoffe mir, dass wir zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember erste Ergebnisse vorlegen können.“

Im Fall einer gerichtlichen Bestätigung der AfD-Hochstufung will Woidke prüfen, „ob , die etwa als Wortführer dieser Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar sind, etwa als Beamte mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat“. Maier ergänzte: „Das können Maßnahmen disziplinarrechtlicher sein, zunächst etwa eine Ermahnung.“

Im Ernstfall könne sich das auch „bis hin zu einer Entlassung steigern“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Dietmar Woidke (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Dietmar Woidke, Georg Maier

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

AfD, Verfassungsschutz, Bundesamt für Verfassungsschutz, SPD, Innenministerkonferenz.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Potsdam, Erfurt

Worum geht es in einem Satz?

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Thüringens Innenminister Georg Maier kündigen an, bei einer gerichtlichen Bestätigung der rechtsextremistischen Einstufung der AfD Maßnahmen gegen Parteimitglieder im öffentlichen Dienst zu prüfen, obwohl sie die rechtlichen Herausforderungen betonen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Diskussion über mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst
  • Ankündigung von Ministerpräsident Woidke und Innenminister Maier
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Diskussion über Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst
  • Woidke und Maier kündigen entschlossenes Vorgehen an bei bestätigter rechtsextremistischer Einstufung
  • Woidke betont Schwierigkeiten bei Benachteiligung von Parteimitgliedern solange kein Verbot
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  • Maier fordert bundeseinheitliches Vorgehen
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  • Ziel: Erste Ergebnisse zur Innenministerkonferenz Anfang Dezember
  • Prüfung der Tragbarkeit von AfD-Wortführern im öffentlichen Dienst angekündigt
  • Mögliche disziplinarrechtliche Maßnahmen, von Ermahnung bis zu Entlassung

Welche Konsequenzen werden genannt?

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  • Dringlichkeit der Arbeitsgruppe zu AfD-Mitgliedern im Staatsdienst
  • Erhöhnte Erwartungen an Ergebnisse bei der Innenministerkonferenz
  • Prüfung der Tragbarkeit von Wortführern der AfD im öffentlichen Dienst
  • Mögliche disziplinarrechtliche Maßnahmen, wie Ermahnungen
  • Möglichkeit der Entlassung im Ernstfall

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Dietmar Woidke zitiert, der anmerkt, dass es rechtlich schwierig ist, Parteimitglieder der AfD zu benachteiligen, solange die Partei nicht verboten ist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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