Wegner: Gutachten mögliche Grundlage für AfD-Verbotsverfahren

Kai Wegner diskutiert AfD-Verbotsverfahren angesichts Verfassungsschutz-Gutachten über Extremismus. Berlin, Politiker im Fokus.

Wegner: Gutachten mögliche Grundlage für AfD-Verbotsverfahren

Berlin () – Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sieht im Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch eine mögliche Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren. „Wenn die Sicherheitsbehörden zu dem Ergebnis kommen, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch ist, bin ich der Erste, der ein Verfahren unterstützt“, sagte Wegner dem „Handelsblatt“.

Die jüngste Einstufung des Verfassungsschutzes müsse nun noch gerichtlich bestätigt werden.

Gleichzeitig sei es wichtig, dass Bundesinnenminister (CSU) das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz „zügig“ auswerte. „Wenn klar ist, dass die AfD gesichert verfassungsfeindlich und rechtsextremistisch ist, dann muss ein Verbotsverfahren geprüft werden“, so Wegner.

Der CDU-Politiker äußerte sich zugleich skeptisch über die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Diese wird immer radikaler – nicht nur in der personellen Aufstellung, sondern auch in der Sprache. Aber ein Parteiverbot ist in Deutschland nicht leicht – aus guten Gründen“, sagte Wegner.

„Wir brauchen gesicherte Erkenntnisse vom Verfassungsschutz.“

Hubert Kleinert, Vordenker und früherer Bundestagsabgeordneter der Grünen, hat im „Tagesspiegel“ klar Position gegen ein AfD-Verbotsverfahren bezogen. Der „Furor“, mit dem gerade ein AfD-Verbot gefordert werde, werfe Fragen auf, schreibt Kleinert in einem Gastbeitrag für die Sonntagsausgabe.

Das Gutachten des Verfassungsschutzes reiche dafür nicht aus, und politisch wäre das Verfahren kontraproduktiv.

„Namhafte Politiker“ würden das nicht einmal veröffentlichte Gutachten einer „nachgeordneten Behörde“ so behandeln, als sei damit der verfassungsfeindliche Charakter der AfD in einer Art Vorprüfungsinstanz bereits erwiesen. Das sei „höchst befremdlich“ und es falle auf, dass es gerade die früheren Kritiker des Verfassungsschutzes auf der linken Seite des politischen Spektrums seien, die nun ein besonderes Vertrauen in die Objektivität dieser Behörde entwickelt hätten.

Das Gutachten gebe trotz seiner Länge argumentativ nicht viel Neues her.

In der Sammlung von Zitaten stünden üble Diskriminierungen und eindeutig rassistische Wendungen neben Äußerungen, die den Rahmen des im politischen Meinungskampf Zulässigen nicht überschreiten.

Auch sei es nicht verfassungsfeindlich, für restriktivere Einbürgerungsregelungen einzutreten. Für die Annahme, die AfD wolle deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund rechtlich anders behandeln als solche ohne Migrationshintergrund, fänden sich in den Programmen und Beschlüssen der Partei keine Belege.

„Das Verfassungsgericht müsste demnach einzelne Äußerungen von führenden AfD-Funktionären höher gewichten als die offizielle Programmatik der Partei. Das dürfte schwierig werden“, schreibt Kleinert.

Im Gutachten werde der Eindruck erweckt, ethnische Kriterien hätten mit der Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk nichts zu tun, um der AfD einen „ethnisch definierten Volksbegriff“ vorwerfen zu können.

Das sei falsch.

Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht habe bis 2000 nur das „ius sanguinis“, wörtlich das „Recht des Blutes“, als Regelfall gekannt. Ohne eine ethnische Definition von Staatsvolk hätte es auch die Spätaussiedler gar nicht geben können.

Politisch halte er einen Verbotsantrag für „abolut kontraproduktiv“.

Aus seiner Sicht würde er im Osten „die Delegitimierung der demokratischen Institutionen und Spielregeln noch einmal drastisch“ verschärfen. „Die Repräsentationslücke, die die AfD nach oben gebracht hat, würde noch weiter anwachsen.“

Auch im Westen gäbe es viele, die im Vorgehen gegen die AfD vor allem den Versuch sähen, eine unliebsame politische Konkurrenz administrativ auszuschalten. „Die Zahl derer, die die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen, würde noch größer werden.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kai Wegner (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind:

Kai Wegner, Alexander Dobrindt, Hubert Kleinert

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CDU, AfD, Bundesamt für Verfassungsschutz, CSU, Bundesverfassungsgericht, Hubert Kleinert, Grüne, Tagesspiegel, dts Nachrichtenagentur.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland.

Worum geht es in einem Satz?

Berlins Bürgermeister Kai Wegner unterstützt ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, sofern das Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt wird, während Hubert Kleinert vor einem solchen Schritt warnt und betont, dass das Gutachten nicht ausreichend für einen Verbot ist und politisch kontraproduktiv wirken könnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist das Gutachten des Verfassungsschutzes, das die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner fordert eine Prüfung eines möglichen Parteiverbots und betont die Notwendigkeit gesicherter Erkenntnisse. Oppositionspolitiker wie Hubert Kleinert äußern Bedenken gegenüber einem Verbot, da es möglicherweise politisch kontraproduktiv wäre und das Vertrauen in demokratische Institutionen weiter untergraben könnte.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird die Reaktion von Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU) beschrieben, der ein mögliches Parteiverbot für die AfD in Betracht zieht, nachdem der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistisch eingestuft hat. Gleichzeitig äußert Hubert Kleinert von den Grünen Bedenken gegen ein solches Verfahren und warnt, dass es politisch kontraproduktiv wäre und die Delegitimierung demokratischer Institutionen weiter vorantreiben könnte.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: mögliche Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren, Bedarf an gerichtlicher Bestätigung der Einstufung, zügige Auswertung des Gutachtens durch den Bundesinnenminister, Prüfung eines Verbotsverfahrens, Skepsis über die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens, argumentativ wenig Neues im Gutachten, politische Kontraproduktivität eines Verbotsantrags, Verschärfung der Delegitimierung demokratischer Institutionen im Osten, weitere Anwachsender Repräsentationslücke, größere Besorgnis über Meinungsfreiheit im Westen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zitiert. Er sagt, dass er ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD unterstützen würde, wenn die Sicherheitsbehörden die Partei als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Wegner äußert jedoch auch Skepsis über die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Berlin: Ein Ort im Wandel

Berlin, die pulsierende Hauptstadt Deutschlands, ist bekannt für ihre reichhaltige Geschichte und kulturelle Vielfalt. Die Stadt hat sich als Zentrum für , Kunst und Innovation etabliert, was sie zu einem Magneten für aus aller Welt macht. Gleichzeitig steht Berlin jedoch vor Herausforderungen, wie der Debatte um die politische Ausrichtung verschiedener . Unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner wird intensiv über die Einstufung der AfD diskutiert, die potenzielle Implikationen für die demokratische Landschaft hat. Trotz aller Kontroversen bleibt Berlin ein Ort des Dialogs und des politischen Austauschs.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH