Wilke will mit AfD-Verbotsverfahren auf Gerichtsurteile warten

René Wilke, Brandenburgs neuer Innenminister, diskutiert AfD-Verbot und rechtsextreme Bestrebungen.

Wilke will mit AfD-Verbotsverfahren auf Gerichtsurteile warten

() – Brandenburgs neuer Innenminister René Wilke (parteilos, bis 2024 Linke) befürwortet ein Verbotsverfahren gegen die AfD unter der Voraussetzung, dass deren Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Brandenburger Verfassungsschutz vor den Gerichten Bestand hat. Das sagte Wilke dem „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe).

„Ob man ein Parteiverbot initiiert, kann nicht davon abhängen, ob man einen politischen Gegner loswerden will. Sondern nur davon, ob die Erkenntnisse, dass eine Partei diesen demokratischen Staat zerstören will, so sicher sind, dass sie vor Gericht standhalten“, erklärte Wilke.

„Wenn dem so sein sollte, darf kein Innenminister sagen: Das machen wir trotzdem nicht. Es gilt aber auch der Umkehrschluss.“

Der Umgang mit der AfD sei für ihn „kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch“.

Der Staat habe die Aufgabe, mit seinen Strukturen wie dem Verfassungsschutz das Land zu beschützen.

„Wenn Bestrebungen existieren, die diese Grundordnung angreifen, dann muss man mit rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten.“

Wilke, zuletzt Oberbürgermeister in Frankfurt (Oder) war von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) als Innenminister ins SPD/BSW-Kabinett geholt worden. Vorgängerin Katrin Lange (SPD) war über den Rausschmiss des Verfassungsschutzchefs und Konflikten um die Einstufung der Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch gestürzt.

, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes „verfassungswidrig“. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: René Wilke (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Potsdam, Frankfurt (Oder)

Worum geht es in einem Satz?

Brandenburgs neuer Innenminister René Wilke befürwortet ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, sofern deren Einstufung als rechtsextremistisch durch die Verfassungsschutzbehörden gerichtlich bestätigt wird, wobei er betont, dass ein solches Verfahren nicht politisch motiviert sein darf.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die kontroverse Diskussion über die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei und die Möglichkeit eines Parteiverbots. Der neue Innenminister René Wilke fordert, dass ein solches Verfahren nur dann eingeleitet werden sollte, wenn die rechtlichen Grundlagen dafür eindeutig und gerichtsfest sind. Dieser Kontext wird durch die vorherige Entlassung der Vorgängerin Katrin Lange, die aufgrund interner Konflikte um die Einstufung der AfD zurücktreten musste, verstärkt.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass Brandenburgs neuer Innenminister René Wilke ein Verbotsverfahren gegen die AfD befürwortet, sofern deren Einstufung als rechtsextremistisch vor Gericht Bestand hat. Wilke betont, dass der Umgang mit der AfD ein ausgewogenes Vorgehen erfordert und der Staat mit rechtsstaatlichen Mitteln auf Bedrohungen der demokratischen Grundordnung reagieren muss.

Welche Konsequenzen werden genannt?

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Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel äußert Brandenburgs Innenminister René Wilke, dass er ein Verbotsverfahren gegen die AfD befürwortet, wenn deren Einstufung als rechtsextremistisch vor Gericht Bestand hat. Er betont, dass ein Parteiverbot nicht aus politischen Motiven initiiert werden sollte, sondern auf der gesicherten Erkenntnis beruhen muss, dass die Partei die demokratische Ordnung bedroht.

Potsdam: Eine Stadt mit Geschichte und Kultur

Potsdam, die Hauptstadt des Bundeslandes , ist bekannt für ihre beeindruckenden historischen Stätten und ihre reizvolle Lage am Havel. Die Stadt beherbergt das UNESCO-Weltkulturerbe Schloss Sanssouci, das von Friedrich dem Großen erbaut wurde. Trägt Potsdam den Titel „Filmhauptstadt Deutschlands“, zieht sie auch viele Besucher mit ihren beeindruckenden Filmstudios an.

Darüber hinaus spielt die Stadt eine wichtige Rolle in der Politik, vor allem durch ihre Nähe zu und die Bedeutung als Sitz verschiedener Regierungsinstitutionen. Mit einer vielfältigen Kulturszene und zahlreichen Parks bietet Potsdam sowohl Einheimischen als auch Touristen einen hohen Erholungswert.

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