Politik in Berlin
Berlin () – Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete kritisieren das geplante Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Neuköllner Abgeordnete Hakan Demir sagte der „Welt“, Dobrindts Gesetz befinde sich auf einem „Geisterflug ins rechtliche Bermudadreieck“. Er verwies auf die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern: Es gebe eine konkurrierende Gesetzgebung und eine ausschließliche Gesetzgebung.
Der Innenminister überschreite aus Demirs Sicht die Kompetenzen des Bundes. Dobrindt tue so, als ob der Bund eine ausschließliche Gesetzgebung in Sachen Vergesellschaftung hätte, kritisierte er. Mit seinen Vorgaben mache Dobrindt es einer Landesregierung praktisch unmöglich, von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch zu machen. Demir geht davon aus, dass dieses Gesetz spätestens von Karlsruhe gestoppt werde. Auf die Frage, ob er einem entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zustimmen würde, antwortete der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, er hoffe, dass dieser Gesetzentwurf niemals das Parlament erreiche.
Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Berliner Bezirk Steglitz/Zehlendorf, Ruppert Stüwe, äußerte in der „Welt“ Bedenken. Das Grundgesetz sehe die Möglichkeit der Vergesellschaftung ausdrücklich vor. Eine gesetzliche Regelung durch den Bund sei aus seiner Sicht nicht sinnvoll, sagte er. Die Pläne Dobrindts sehe er skeptisch, zumal wesentliche verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt seien. Sein eigenes Abstimmungsverhalten ließ Stüwe offen: Erst wenn dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vorliege, werde er über sein Abstimmungsverhalten entscheiden.
Mit dem geplanten Investitionsschutzgesetz will die Bundesregierung die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren. Nach den Eckpunkten sollen Eigentümer zum vollen Verkehrswert entschädigt werden. Zudem soll eine Vergesellschaftung nur als letztes Mittel zulässig sein. Hintergrund sind Pläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin, rund 160.000 Wohnungen großer privater Immobilienunternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt, Hakan Demir, Ruppert Stüwe
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, SPD, CSU, Welt, Bundestag, SPD-Bundestagsfraktion, Bundesregierung, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete kritisieren Dobrindts geplantes Investitionsschutzgesetz, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren soll, als verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Kompetenzen der Länder.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geplantes Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Begrenzung der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände
- Vorgesehene Entschädigung der Eigentümer zum vollen Verkehrswert und Zulässigkeit einer Vergesellschaftung nur als letztes Mittel
- Zweifel Berliner SPD-Bundestagsabgeordneter an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Vereinbarkeit der Pläne mit dem Grundgesetz
- Berliner Pläne von Linken, Grünen und SPD zur Überführung von rund 160.000 Wohnungen privater Immobilienunternehmen in Gemeineigentum bei einer auf 16 Milliarden Euro begrenzten Entschädigung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Hakan Demir (SPD) kritisiert, Dobrindt überschreite mit dem geplanten Investitionsschutzgesetz die Kompetenzen des Bundes und schränke das verfassungsmäßige Recht der Länder auf Vergesellschaftung ein.
- Demir erwartet, dass das Gesetz spätestens vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werde, und hofft, dass der Entwurf den Bundestag gar nicht erreicht.
- Ruppert Stüwe (SPD) sieht die Pläne skeptisch, hält eine Regelung durch den Bund für nicht sinnvoll und verweist auf ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen. Sein Abstimmungsverhalten lässt er offen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände würde erschwert und Landesregierungen laut Demir praktisch unmöglich gemacht, ihr verfassungsmäßiges Recht darauf auszuüben.
- Eigentümer sollen zum vollen Verkehrswert entschädigt werden.
- Eine Vergesellschaftung soll nur als letztes Mittel zulässig sein.
- Demir erwartet, dass das Gesetz spätestens vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, die SPD-Bundestagsabgeordneten Hakan Demir und Ruppert Stüwe kritisieren Dobrindts geplantes Investitionsschutzgesetz und äußern verfassungsrechtliche Bedenken.
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