Politik in Berlin: Wohnungsbau und Vergesellschaftung
Berlin () – In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Vorbehalte gegen die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), mit einem sogenannten „Investitionsschutzgesetz“ die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin zu verhindern. Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden wolle, dann solle er den regulären Weg gehen und das Grundgesetz ändern, sagte der Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir, dem „Tagesspiegel“.
Dobrindt wisse, dass er dafür keine Zweidrittelmehrheit habe. Deshalb bewege er sich auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden.
Für die konkreten Regelungen, die Dobrindt plant, sieht Demir keine Grundlage im Grundgesetz.
Der Innenminister wolle die Entschädigung zwingend zum Verkehrswert regeln, obwohl das Grundgesetz dies nicht ausdrücklich vorsehe. Auch eine Ultima-Ratio-Regelung sei in Artikel 15 des Grundgesetzes, der potenzielle Vergesellschaftungen regelt, nicht vorgesehen.
Demir, der für die SPD im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages sitzt, befürchtet, dass entsprechende Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden würden. Über die konkurrierende Gesetzgebung versuche Dobrindt, ein bundesgesetzliches Verbot gegenüber den Ländern zu schaffen.
Das stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sagte er. Demnach dürfe ein Bundesgesetz nicht ausschließlich dazu dienen, die Landesgesetzgeber von der Gesetzgebung auszuschließen.
Ein solches Vorgehen würde die Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung infrage stellen, sagte der SPD-Politiker.
Er könne jede Landesregierung in Berlin verstehen, die Karlsruhe anrufen würde, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen.
Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Sonntag erläutert, wie er mit dem von Schwarz-Rot verabredeten Investitionsschutzgesetz die von der Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin angestrebte Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne verhindern will. Zugleich hatte sein Ministerium Eckpunkte für das geplante Gesetz vorgelegt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt, Hakan Demir
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, SPD-Bundestagsfraktion, CSU, Tagesspiegel, SPD, Rechtsausschuss des Bundestages, Innenausschuss des Bundestages, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Linkspartei, Grüne
Wann ist das Ereignis passiert?
Am Sonntag.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der SPD-Abgeordnete Hakan Demir hält Dobrindts geplantes Investitionsschutzgesetz zur Verhinderung der Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände für verfassungsrechtlich fragwürdig und befürchtet, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Pläne Alexander Dobrindts für ein Investitionsschutzgesetz gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände
- Bestrebungen von Linken, Grünen und SPD in Berlin, rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne zu vergesellschaften
- Vorgesehene Entschädigung zum Verkehrswert und Beschränkung von Vergesellschaftungen auf das letzte Mittel
- Verfassungsrechtliche Zweifel der SPD an diesen Vorgaben und am geplanten Eingriff in die Gesetzgebung der Länder
- Fehlende Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung, mit der Vergesellschaftungen unterbunden werden könnten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Vorbehalte gegen Dobrindts geplantes Investitionsschutzgesetz.
- SPD-Mietrechtsexperte Hakan Demir hält die geplanten Regelungen für verfassungsrechtlich fragwürdig und fordert eine Grundgesetzänderung, falls Dobrindt Vergesellschaftungen unterbinden wolle.
- Demir kritisiert die zwingende Entschädigung zum Verkehrswert sowie die Ultima-Ratio-Regelung, da Artikel 15 diese nicht vorsehe.
- Er befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungen kippen würde, und kritisiert den Versuch, die Gesetzgebung der Länder durch ein Bundesgesetz auszuschließen.
- Demir äußert Verständnis für eine mögliche Klage der Berliner Landesregierung gegen das Gesetz.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mögliche Aufhebung der geplanten Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht
- Infragestellung der Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung
- Mögliche Klage einer Berliner Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, der SPD-Abgeordnete Hakan Demir kritisiert Dobrindts geplantes Investitionsschutzgesetz als verfassungsrechtlich fragwürdig und befürchtet, dass es vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden könnte.
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