Gericht: DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

Gericht: DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

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Gericht: DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

() – Schiedsrichter des Deutschen -Bundes (DFB) können vor Arbeitsgerichten klagen. Das entschied die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Ein 28-jähriger Schiedsrichter hatte in dem konkreten Fall Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil er aufgrund seines Alters nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga vorgeschlagen worden war.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage zunächst an das Landgericht Frankfurt verwiesen, da es kein Arbeitsverhältnis sah.

Das Landesarbeitsgericht Köln widersprach dieser Auffassung und wertete das angestrebte Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis. Entscheidend seien die vertraglichen Regelungen in Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB, die eine persönliche Abhängigkeit begründeten.

Ferner seien die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische Monopolstellung des DFB in diesem Bereich als Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu würdigen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen (Beschluss vom 16.06.2025 – 5 Ta 58/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesliga-Schiedsrichter (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Fußball-Bund (DFB), Arbeitsgericht Bonn, Landgericht Frankfurt, Landesarbeitsgericht Köln

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum oder Zeitraum: 16.06.2025

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Köln, Bonn, Frankfurt

Worum geht es in einem Satz?

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Schiedsrichter des DFB wegen eines möglichen Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsgerichten klagen können, nachdem ein 28-jähriger Schiedsrichter Entschädigung gefordert hatte, weil er aufgrund seines Alters nicht für die 3. Liga berücksichtigt wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln kam, weil ein Schiedsrichter gegen die Ablehnung seiner Nominierung für die 3. Liga geklagt hatte. Er fühlte sich aufgrund seines Alters benachteiligt und verlangte Entschädigungs- sowie Schadensersatzansprüche. Zuvor hatte ein Bonner Gericht die Klage als nicht arbeitsrechtlich eingestuft, was das Kölner Gericht nun aber anders sah. Hierbei spielten die vertraglichen Regelungen und die Abhängigkeiten im DFB eine zentrale Rolle. Das Urteil könnte die rechtliche Stellung der Schiedsrichter grundlegend beeinflussen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass das Landesarbeitsgericht Köln entschieden hat, dass Schiedsrichter des DFB vor Arbeitsgerichten klagen können, was auf eine mögliche Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinweist. Die Öffentlichkeit und Medien zeigen reges Interesse an dieser Entscheidung, da sie die Rechte von Schiedsrichtern und die Struktur im sportlichen Berufsleben betrifft.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln bringt einige interessante Konsequenzen mit sich. Zunächst einmal eröffnet sie den Schiedsrichtern des DFB die Möglichkeit, vor Arbeitsgerichten zu klagen. Darüber hinaus könnten Schiedsrichter, ähnlich wie andere Arbeitnehmer, Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz geltend machen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Ein weiterer Aspekt ist die Anerkennung der Schiedsrichter als Arbeitnehmer, was bedeuten könnte, dass sie künftig unter den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen stehen wie andere Berufstätige. Diese Entwicklungen könnten das Verhältnis zwischen Schiedsrichtern und dem DFB nachhaltig verändern und möglicherweise auch die Schiedsrichterordnung des DFB zur Diskussion stellen.

Nicht zu vergessen ist, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde besteht. Mal sehen, wie sich das Ganze weiterentwickelt!

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Fokus liegt auf der juristischen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, welches die Klage eines Schiedsrichters hinsichtlich seines Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Entschädigungsansprüche behandelt.

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