Landgericht Frankfurt stärkt Urheberrecht für Smartphone-Videos
Frankfurt am Main () – Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.
Im konkreten Fall ging es um ein Video eines Hochwassers in Baden-Württemberg, das eine Privatperson aufgenommen und exklusiv an eine Nachrichtenagentur lizenziert hatte.
Ein anderes Medienunternehmen hatte Standbilder aus dem Video ohne Erlaubnis verbreitet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage der berechtigten Nachrichtenagentur statt.
Das Gericht sagte, dass auch einfache Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch unter den urheberrechtlichen Schutz von Laufbildern fielen.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Smartphoneaufnahme als Laufbild urheberrechtlichen Schutz genießt, auch wenn sie keinen Filmcharakter hat. Das Gericht stellte fest, dass der Ersteller des Videos dem Kläger die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hatte.
Daher kann der Kläger von dem Medienunternehmen verlangen, die Verbreitung der Standbildaufnahmen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Frau mit Smartphone (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Frankfurt am Main, Baden-Württemberg
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Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass Smartphone-Videos von aktuellen Ereignissen, wie einem Hochwasser, urheberrechtlich geschützt sind, nachdem ein Medienunternehmen ohne Erlaubnis Standbilder aus einem solchen Video verbreitete.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main war ein Streit um die Urheberrechte an einem Smartphone-Video, das von einer Privatperson während eines Hochwassers in Baden-Württemberg aufgenommen und exklusiv an eine Nachrichtenagentur lizenziert wurde. Ein anderes Medienunternehmen hatte ohne Erlaubnis Standbilder aus diesem Video verbreitet, was zur Klage führte. Das Gericht entschied, dass auch einfache Aufnahmen urheberrechtlich geschützt sind.
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Im Artikel wird berichtet, dass das Landgericht Frankfurt am Main entschieden hat, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind. Die Entscheidung wurde von der Öffentlichkeit und den Medien zur Kenntnis genommen, da sie die Rechte von Content-Erstellern und deren Schutz vor unautorisierter Nutzung betrifft.
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