Landgericht Köln weist Klage wegen Missbrauchs durch Pfarrer ab

Bild von Justicia, Symbol für Recht und Gerechtigkeit, über Gerichtsurteil gegen Erzbistum Köln.

Landgericht Köln weist Klage wegen Missbrauchs durch Pfarrer ab

() – Das Landgericht Köln hat die Klage einer Frau gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Frau hatte Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 gefordert, weil sie in den 70er- und 80er-Jahren von einem ehemaligen Priester missbraucht worden war, bei dem sie als Pflegekind lebte.

Das Gericht sah keine Grundlage für eine Haftung des Erzbistums.

Die Kammer lehnte Amtshaftungsansprüche ab, da kein ausreichender Zusammenhang zwischen den Taten und dem kirchlichen Amt des Täters bestehe. Die Betreuung des Pflegekindes sei durch einen staatlichen Akt begründet worden und keine kirchliche Aufgabe.

Auch eine Haftung wegen unterlassener Aufsicht verneinte das Gericht, da keine Hinweise auf bekannt gewordene Missbrauchsfälle vorlagen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Erzbistum Köln, Landgericht Köln, Oberlandesgericht Köln

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Köln

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Köln hat die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld von 830.000 Euro gegen das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Priester abgewiesen, da kein ausreichender Zusammenhang zwischen den Taten und dem kirchlichen Amt des Täters bestand.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Klage einer Frau gegen das Erzbistum Köln, in der sie Schmerzensgeld forderte, weil sie in den 70er- und 80er-Jahren von einem ehemaligen Priester missbraucht worden war, bei dem sie als Pflegekind lebte. Das Gericht wies die Klage ab, da es keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen den Taten und dem kirchlichen Amt des Täters sah.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass das Landgericht Köln die Klage einer Frau gegen das Erzbistum Köln abgewiesen hat, da kein ausreichender Zusammenhang zwischen den Missbrauchstaten und dem kirchlichen Amt des Täters festgestellt werden konnte. Die Medien berichten über den Ausgang des Verfahrens, ohne spezifische Reaktionen von Politik oder Öffentlichkeit zu thematisieren.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Abweisung der Klage, kein Schmerzensgeld für die Klägerin, keine Grundlage für Haftung des Erzbistums, Ablehnung von Amtshaftungsansprüchen, keine Haftung wegen unterlassener Aufsicht, Möglichkeit der Berufung beim Oberlandesgericht Köln.

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Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich über das Urteil des Landgerichts Köln berichtet, das die Klage einer Frau gegen das Erzbistum Köln abgewiesen hat.

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