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Gericht: Bundesregierung muss afghanischer Familie Visa erteilen
Berlin () – Die Bundesregierung muss einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.
Die Antragsteller sind afghanische Staatsangehörige, die sich derzeit in Pakistan aufhalten. Das im Oktober 2022 gestartete Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghanistan sollte besonders gefährdeten Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist.
Aufgrund dieses Programms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Daraufhin beantragten die Antragsteller bei der deutschen Botschaft in Islamabad, ihnen Visa für die Einreise ins Bundesgebiet zu erteilen. Dazu kam es bisher nicht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag machen die Antragsteller geltend, sie hätten einen Anspruch auf Visumserteilung und könnten nicht länger in Pakistan bleiben. Ihnen drohe dort die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten.
Die 8. Kammer des Gerichts gab dem Eilantrag statt. Die Bundesrepublik müsse den Antragstellern die Visa erteilen. Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Sie habe sich jedoch durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden, so das Gericht.
Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen. Auf diese rechtliche Bindung könnten sich die Antragsteller berufen. Zudem erfüllten die Antragsteller die weiteren Voraussetzungen für die Visumserteilung. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich und ihre Identität sei geklärt. Schließlich hätten die Antragsteller glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben bevorstehe.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (Beschluss der 8. Kammer vom 7. Juli 2025 – VG 8 L 290/25 V).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt. Es handelt sich hauptsächlich um allgemeine Bezeichnungen wie "afghanische Staatsangehörige", "Familienangehörige", und "Antragsteller".
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesregierung, Verwaltungsgericht, Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, deutsche Botschaft in Islamabad, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 7. Juli 2025 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Berlin, Pakistan, Afghanistan, Islamabad.
Worum geht es in einem Satz?
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen erhalten haben, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen muss, da sie sich rechtlich an diese Zusagen gebunden hat und den Antragstellern in Pakistan eine Abschiebung nach Afghanistan droht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist das Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghanistan, das im Oktober 2022 ins Leben gerufen wurde. Dieses Programm soll besonders gefährdeten Afghanen und ihren Familienangehörigen die Aufnahme in Deutschland ermöglichen. Die Antragsteller, die sich derzeit in Pakistan befinden, haben Aufnahmezusagen erhalten, jedoch keine Visa für die Einreise, weshalb sie rechtliche Schritte einleiteten, um ihre drohende Abschiebung nach Afghanistan abzuwenden, wo ihnen Lebensgefahr droht.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen und deren Familien, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Aufnahmezusagen erhalten haben, die Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen muss. Die öffentliche und politische Reaktion wird nicht explizit behandelt, jedoch zeigt das Urteil, dass rechtliche Bindungen der Regierung an ihre Zusagen bestehen, was möglicherweise öffentliche Diskussionen über die Umsetzung und die Verantwortung der Bundesregierung anstoßen könnte.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
die Bundesregierung muss Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, Antragsteller haben Anspruch auf Visumserteilung, drohende Abschiebung nach Afghanistan, Gefahr für Leib und Leben in Afghanistan, rechtliche Bindung durch Aufnahmezusagen, weitere Voraussetzungen für Visumserteilung erfüllt, keine Sicherheitsbedenken, Identität der Antragsteller geklärt.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zitiert, die besagt, dass die Bundesregierung den afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, denen Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen muss. Das Gericht betont, dass sich die Bundesrepublik an die rechtlich bindenden Aufnahmezusagen halten muss und dass den Antragstellern Gefahr für Leib und Leben in Pakistan droht.
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