Landesarbeitsgericht weist Klagen von VW-Managern ab

Wirtschaft: Volkswagen-Mitarbeiter verlieren Rechtsstreit in Braunschweig

() – Das Landesarbeitsgericht hat mehrere Klagen außertariflich beschäftigter Volkswagen-Mitarbeiter abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, ging es in den Verfahren um die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 sowie die Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent ab Mai 2024.

Die betroffenen Beschäftigten, vorrangig aus Managementkreisen, hatten die Volkswagen AG verklagt, nachdem das im Februar 2024 angekündigt hatte, die ursprünglich zugesagten Leistungen aufgrund notwendiger Ergebnisverbesserungsprogramme nicht zu erbringen.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Braunschweig, das die Klagen bereits in drei Verfahren vollständig abgewiesen hatte.

Die Berufungskammer begründete ihr Urteil damit, dass die Gesamtzusagen an die Kläger betriebsvereinbarungsoffen seien und durch Betriebsvereinbarung wieder geändert werden konnten. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Beim Landesarbeitsgericht sind noch weitere gleichgelagerte Berufungsverfahren anhängig.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: VW-Werk (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Volkswagen AG, Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Arbeitsgericht Braunschweig, Bundesarbeitsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist:

Februar 2024.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Braunschweig, Niedersachsen

Worum geht es in einem Satz?

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Klagen von außertariflich beschäftigten Volkswagen-Mitarbeitern abgewiesen, die eine Inflationsausgleichsprämie und eine Tariferhöhung einforderten, da die zugesagten Leistungen aufgrund notwendiger Ergebnisverbesserungsprogramme nicht erbracht werden konnten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klagen von außertariflich beschäftigten Volkswagen-Mitarbeitern
  • Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie
  • Geplante Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent
  • Ankündigung der Volkswagen AG im Februar 2024
  • Notwendige Ergebnisverbesserungsprogramme
  • Abweisung durch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen
  • Bestätigung durch das Arbeitsgericht Braunschweig
  • Betriebsvereinbarungsoffenheit der Gesamtzusagen
  • Zulassung der Revision zum Bundesarbeitsgericht
  • Anhängige gleichgelagerte Berufungsverfahren

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Politik, Öffentlichkeit oder Medien wurden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Abweisung mehrerer Klagen außertariflich beschäftigter Volkswagen-Mitarbeiter
  • Bestätigung der Entscheidungen des Arbeitsgerichts Braunschweig
  • Gesamtzusagen an die Kläger sind betriebsvereinbarungsoffen
  • Möglichkeit der Änderung durch Betriebsvereinbarung
  • Zugelassene Revision zum Bundesarbeitsgericht
  • Weitere gleichgelagerte Berufungsverfahren anhängig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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