Arbeitsrechtliche Entscheidungen in Hamm
Hamm () – Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass zwei arbeitgeberseitige Weisungen an einen Chefarzt einer Frauenklinik im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen teilweise rechtsunwirksam sind. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Die ursprüngliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm, das die Klage des Arztes abgewiesen hatte, wurde damit teilweise korrigiert.
Der Chefarzt war gegen zwei Weisungen seiner Klinik vorgegangen. Die erste Dienstanweisung untersagte ihm, in seiner angestellten Tätigkeit in der Klinik Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, mit Ausnahme akuter Lebensgefahr für Mutter oder Kind.
Diese Weisung wurde vom Landesarbeitsgericht als rechtmäßig bestätigt. Die zweite Weisung, die seine genehmigte Nebentätigkeit außerhalb der Klinik konkretisierte und Schwangerschaftsabbrüche darin vollständig und ohne Ausnahme untersagte, wurde dagegen für unwirksam erklärt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vollständige Untersagung in der Nebentätigkeit von den vertraglich erteilten Genehmigungen nicht gedeckt sei.
Die Einschränkung dürfe nicht weiter reichen als die für die angestellte Tätigkeit in der Klinik, die eine Ausnahmeregelung vorsieht. Das Urteil, das am 5. Februar verkündet wurde, stellt laut Gericht auf die vertraglichen Regelungen der Parteien ab.
Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts hätten keine entscheidende Rolle gespielt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel vorkommende vollständige Namen von Personen sind nicht genannt. Es werden lediglich allgemeine Bezeichnungen wie "Chefarzt" erwähnt. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Landesarbeitsgericht Hamm, Arbeitsgericht Hamm, Frauenklinik.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am 5. Februar statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamm
Worum geht es in einem Satz?
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass eine Weisung, die einem Chefarzt einer Frauenklinik Schwangerschaftsabbrüche in seiner Nebentätigkeit vollständig untersagt, rechtsunwirksam ist, während eine andere Weisung, die dies nur in der Klinik mit Ausnahmen verbietet, rechtmäßig bleibt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anfechtung von Weisungen durch den Chefarzt
- Erste Weisung: Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Klinik mit Ausnahme akuter Lebensgefahr
- Zweite Weisung: vollständiges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in genehmigter Nebentätigkeit
- Ursprung der Streitigkeit in vertraglichen Regelungen
- Gerichtliche Überprüfung der rechtlichen Grundlage der Weisungen
- Unterscheidung zwischen angestellter Tätigkeit und Nebentätigkeit
- Relevanz der kirchlichen Selbstbestimmung nicht entscheidend
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik, Öffentlichkeit oder Medien haben im Artikel nicht reagiert.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Teilweise Korrektur der ursprünglichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm
- Bestätigung der rechtmäßigen Weisung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nur bei akuter Lebensgefahr
- Erklärung der zweiten Weisung als unwirksam
- Einschränkung der Untersagung in der Nebentätigkeit nicht vertraglich gedeckt
- Urteil fokussiert auf vertragliche Regelungen der Parteien
- Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht entscheidend
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Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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