Berlin () – Die Innenministerien von Bund und Ländern wollen das Strafrecht verschärfen, um besser gegen Antisemitismus vorgehen zu können, doch das wird vom Bundesjustizministerium abgelehnt.
Handlungsbedarf sei “derzeit nicht” zu erkennen, heißt es in einem Brief von Justizstaatssekretärin Angelika Schlunck an ihren Kollegen Hans-Georg Engelke aus dem Bundesinnenministerium, über den der “Spiegel” berichtet. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gegen entsprechende Hetze müssten nur “konsequent angewandt werden”.
Die Innenministerkonferenz hatte gefordert zu prüfen, ob eine “zur Friedensstörung geeignete öffentliche Leugnung oder Verneinung des Existenzrechts Israels strafrechtlich besser erfasst werden” könne. Daraufhin schlug das Bundesinnenministerium vor, das Strafmaß für Landfriedensbruch und Propagandadelikte zu erhöhen. Außerdem sollte der Passus im Strafgesetzbuch zur Volksverhetzung um die Gefährdung “auswärtiger Belange” erweitert werden. “Diese Tatbestandsalternative wäre etwa erfüllt, wenn zu Hass oder Gewalt gegen die Bevölkerung in Israel aufgestachelt würde”, schrieb Innenstaatssekretär Engelke ans Justizressort.
2023 wurden nach vorläufigen Zahlen 5.154 antisemitische Straftaten gemeldet, im ersten Quartal 2024 waren es bislang 765.
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Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)
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