Gesellschaftliche Debatte über Catcalling in Deutschland
Berlin () – Die Mehrzahl der Justizminister der Länder ist offen für ein Verbot verbaler sexueller Belästigungen. Das ergab eine Erhebung des „Spiegel“ in den Ländern.
Anzügliche Rufe und abfällige Kommentare sexueller Art, auch Catcalling genannt, sind in Deutschland in der Regel nicht strafbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das ändern. Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union vereinbart, zu prüfen, ob eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor Belästigungen möglich sei.
Im Februar, vor der Bundestagswahl, hatte das Land Niedersachsen im Bundesrat versucht, das Strafrecht so zu ändern, dass es Catcalling erfasst. Der Gesetzentwurf wurde von mehreren Ländern als zu vage kritisiert und abgelehnt. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hingegen glaubt, der Grund für das Scheitern damals sei – so kurz vor der Bundestagswahl – „parteipolitisches Geplänkel“ gewesen. Es gebe eigentlich eine „breite Mehrheit“ für das Vorhaben.
Sieben Länder sind laut einer Umfrage des „Spiegel“ für ein gesetzliches Verbot: die SPD-Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und die CDU-Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. SPD-Ministerin Wahlmann sagte, es sei nicht nachvollziehbar, dass man zwar für das Zeigen eines Mittelfingers bestraft werde, nicht aber für „übelste verbale und non-verbale sexuelle Belästigungen“. Aus NRW heißt es: „Es ist keine Bagatelle, über die wir in Deutschland einfach weiter hinwegsehen können.“
Sechs Länder sind nicht eindeutig dagegen, wollen aber einen Vorschlag abwarten. Manche sehen Probleme in der Praxis: Bayern erklärt, man verurteile jede Form der sexuellen Belästigung nachdrücklich. Allerdings sei es schwierig, im Gesetz eine „klare Grenze“ zwischen „unangebrachten, aber noch zulässigen Äußerungen“ und „unzulässigen Belästigungen“ zu ziehen.
Drei Länder sind gegen ein Verbot: Berlin, Bremen und Sachsen. Sie bezweifeln, dass Strafrecht das richtige Mittel ist. Die sächsische Ministerin Constanze Geiert (CDU) teilte mit: „Ein neuer Straftatbestand gegen Catcalling ist der falsche Weg. Nicht jede verbale Grenzüberschreitung ist ein Fall für die Strafjustiz.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig, Kathrin Wahlmann, Constanze Geiert
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:
Bundesjustizministerium, SPD, Union, Land Niedersachsen, Bundesrat, Justizministerin Kathrin Wahlmann, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, CDU, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern, Berlin, Bremen, Sachsen, sächsische Ministerin Constanze Geiert.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern, Bremen, Sachsen
Worum geht es in einem Satz?
Die Mehrheit der Justizminister der Bundesländer spricht sich für ein Verbot verbaler sexueller Belästigung aus, während einige Länder Bedenken zur Umsetzung im Strafrecht äußern und drei Länder gegen ein solches Verbot sind.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mehrzahl der Justizminister offen für Verbot verbaler sexueller Belästigungen
- Anzügliche Rufe und abfällige Kommentare sind in Deutschland meist nicht strafbar
- Wunsch nach Änderung des Strafrechts durch Bundesjustizministerin
- Koalitionsvertrag sieht Prüfung einer Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor
- Versuch des Landes Niedersachsen, Catcalling im Bundesrat zu erfassen, scheiterte
- Kritik an Gesetzentwurf wegen Vagheit und parteipolitischen Geplänkels
- Breite Mehrheit für Vorhaben unter den Ländern
- Unverständnis über Differenzierung von Strafbarkeit zwischen Gesten und verbaler Belästigung
- Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Äußerungen
- Ablehnung des Verbots durch Bayern, Berlin, Bremen und Sachsen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Mehrzahl der Justizminister offen für Verbot verbaler sexueller Belästigungen
- Catcalling in Deutschland nicht strafbar
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das ändern
- Koalitionsvertrag sieht Prüfung der Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor
- Niedersachsen scheiterte mit Gesetzentwurf im Bundesrat
- Einstimmige Kritik an vagem Entwurf
- Kathrin Wahlmann sieht parteipolitisches Geplänkel als Grund fürs Scheitern
- Sieben Länder befürworten gesetzliches Verbot
- Sechs Länder wollen Vorschläge abwarten
- Bayern sieht Probleme bei klaren gesetzlichen Grenzen
- Drei Länder (Berlin, Bremen, Sachsen) gegen ein Verbot
- Sachsen: Strafrecht nicht geeignet für Catcalling
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Offenheit für ein Verbot verbaler sexueller Belästigungen
- Prüfung einer Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes
- Versuch zur Änderung des Strafrechts
- Ablehnung des Gesetzentwurfs durch mehrere Länder
- Breite Mehrheit für das Vorhaben in einigen Ländern
- Unterstützung für ein gesetzliches Verbot in sieben Ländern
- Schwierigkeiten bei der rechtlichen Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Äußerungen
- Skepsis gegenüber dem Strafrecht als Lösung in drei Ländern
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zitiert, die über die Gründe für das Scheitern eines Gesetzentwurfs zu Catcalling spricht.
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