EuGH kippt Trassenpreisbremse

EU-Recht und Schienennutzung in Deutschland

Luxemburg () – Die Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-. Der Europäische Gerichtshof stellte am Donnerstag fest, dass die Vorschriften, die eine Berechnung der Entgelte mittels einer festen mathematischen Formel vorschreiben, die Unabhängigkeit der Geschäftsführung der Infrastrukturbetreiber beeinträchtigen.

Die Luxemburger Richter teilten mit, dass die Infrastrukturbetreiber über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfügen müssten, um ihre Geschäftsführung unabhängig ausüben zu können. Die deutsche Regelung lasse den Betreibern jedoch keinen ausreichenden Spielraum. Diese Einschränkung widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.

Der Gerichtshof lehnte zudem den Antrag der Bundesnetzagentur ab, die Wirkungen des Urteils zeitlich zu beschränken. Die Bundesnetzagentur hatte argumentiert, dass eine rückwirkende Anwendung des Urteils zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen führen könnte.

Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) erwartet nach dem Urteil Mehrkosten in Milliardenhöhe. Er forderte vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. „Nun ist es am Bund, die Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen, die durch die Europarechtswidrigkeit der vom Bund geregelten Trassenpreisbremse entstanden ist“, sagte Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN). Der SPNV sei wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in . „Die Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen fahren zunächst unverändert weiter, denn Millionen täglich verlassen sich darauf.“

Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich derweil zurückhaltend. „Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des BMV Rechtssicherheit und wird bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen“, sagte ein Sprecher. Damit biete sich nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene. „Das BMV befindet sich intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform und wird zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Schienen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäischer Gerichtshof, Bundesnetzagentur, Bundesverband Schienennahverkehr (BSN), Bundesverkehrsministerium (BMV)

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum: Donnerstag (konkret kein Datum erwähnt)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Luxemburg, Deutschland

Worum geht es in einem Satz?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr gegen EU-Recht verstößt, da sie die Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber beeinträchtigt, was zu Milliardenmehrausgaben führen könnte, und fordert eine schnelle Lösung vom Bund, während das Bundesverkehrsministerium eine Reform des Trassenpreissystems in Aussicht stellt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Deutsche Regelung zum Preisdeckel für Schienennutzung im Nahverkehr
  • Verstoß gegen EU-Recht festgestellt vom Europäischen Gerichtshof
  • Vorschriften zur Entgeltberechnung mit fester mathematischer Formel
  • Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern
  • Mangelnder Spielraum für Infrastrukturbetreiber bei Entgeltberechnung
  • Ziel der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs verletzt
  • Ablehnung des Antrags der Bundesnetzagentur zur zeitlichen Beschränkung der Wirkungen des Urteils

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Europäischer Gerichtshof beurteilt deutsche Regelung als EU-rechtswidrig
  • Infrastrukturbetreiber benötigen Spielraum bei Entgeltberechnung
  • Deutsche Regelung beeinträchtigt Unabhängigkeit der Geschäftsführung
  • Bundesnetzagentur lehnt zeitliche Einschränkung des Urteils ab
  • Bundesverband Schienennahverkehr erwartet Mehrkosten in Milliardenhöhe
  • Forderung nach schneller Lösung für Finanzierungslücke durch BSN
  • Bundesverkehrsministerium sieht Rechtssicherheit und plant Reform des Trassenpreissystems
  • BMV arbeitet an Trassenpreisreform und wird Stakeholder kontaktieren

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verstoß gegen EU-Recht
  • Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Geschäftsführung der Infrastrukturbetreiber
  • Fehlender Spielraum bei der Berechnung der Entgelte
  • Einschränkung der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Eisenbahnverkehr
  • Erwartete Mehrkosten in Milliardenhöhe
  • Notwendigkeit, Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen
  • Möglichkeit einer Reform des Trassenpreissystems
  • Gelegenheit zur anderen Verteilung der Kosten auf Verkehrsarten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN), fordert eine schnelle Lösung vom Bund, um die durch die Europarechtswidrigkeit entstandene Finanzierungslücke zu schließen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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