Rechtsprechung zur Fluggastrechte in Luxemburg
Luxemburg () – Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann als „außergewöhnlicher Umstand“ gelten, der ein Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Der konkrete Vorfall ereignete sich, als ein Flugzeug der Austrian Airlines kurz vor der Landung in Iasi in Rumänien von einem Blitz getroffen wurde. Aufgrund der notwendigen Sicherheitsüberprüfungen konnte der folgende Flug nach Wien nicht wie geplant durchgeführt werden.
Ein Passagier, der mit diesem Flug reisen sollte, kam mit einem Ersatzflug mit einer Verspätung von mehr als sieben Stunden in Wien an. Er trat seine potenzielle Forderung an Airhelp ab, die vor den österreichischen Gerichten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro von Austrian Airlines verlangte. Das Unternehmen argumentierte, dass der Blitzeinschlag und die anschließenden Sicherheitsinspektionen einen außergewöhnlichen Umstand darstellten und es alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Verspätung zu minimieren.
Der Gerichtshof stellte klar, dass ein Blitzeinschlag, der zu obligatorischen Sicherheitsüberprüfungen führt, nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens ist und von diesem nicht beherrschbar sei. Um sich von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung zu befreien, müsse das Luftfahrtunternehmen nachweisen, dass es alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um den Eintritt des außergewöhnlichen Umstands und seine Folgen zu vermeiden. Das zuständige österreichische Gericht muss nun im vorliegenden Fall entscheiden, ob die Airline diesen Nachweis erbracht hat (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-399/24).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Annullierter Flug (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Europäischer Gerichtshof (EuGH), Austrian Airlines, Airhelp
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind: Luxemburg, Iasi (Rumänien), Wien (Österreich).
Worum geht es in einem Satz?
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug als außergewöhnlicher Umstand gilt, der Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei Annullierungen oder langen Verspätungen befreien kann, sofern sie nachweisen, alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Folgen ergriffen zu haben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Blitzeinschlag in ein Flugzeug
- Flugzeug von Austrian Airlines kurz vor der Landung in Iasi
- Notwendige Sicherheitsüberprüfungen nach dem Blitzeinschlag
- Annullierung des nachfolgenden Fluges nach Wien
- Anspruch eines Passagiers auf Ausgleichszahlung
- Argument der Airline über außergewöhnlichen Umstand
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Europäischer Gerichtshof entschieden, dass Blitzeinschlag als außergewöhnlicher Umstand gilt
- Luftfahrtunternehmen können von Ausgleichszahlung bei Annullierung befreit werden
- Konkreter Fall: Flugzeug von Austrian Airlines bei Landung von Blitz getroffen
- Sicherheitsüberprüfungen führten zu Verspätung des nachfolgenden Fluges
- Passagier trat Forderung an Airhelp ab, die 400 Euro Ausgleich verlangte
- Airline argumentierte, Blitzeinschlag sei nicht beherrschbar und außergewöhnlicher Umstand
- Gerichtshof betonte, Airline muss Nachweis erbringen, dass alle Maßnahmen zur Vermeidung ergriffen wurden
- Zuständiges österreichisches Gericht muss nun Entscheidung treffen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ausnahme von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung
- Einstufung des Blitzeinschlags als außergewöhnlicher Umstand
- Notwendigkeit für Luftfahrtunternehmen, zumutbare Maßnahmen nachzuweisen
- Entscheidung des österreichischen Gerichts über den Nachweis der Airline
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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