Rechtsprechung in der EU: Polen verurteilt
Luxemburg () – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen grundlegende Prinzipien des Unionsrechts verurteilt.
Das Gericht stellte am Donnerstag fest, dass der polnische Verfassungsgerichtshof in mehreren Urteilen gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes sowie gegen die Autonomie, den Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts verstoßen habe. Zudem wurden schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von Richtern festgestellt, die die Unabhängigkeit des Gerichts infrage stellen.
In den Urteilen vom 14. Juli und 7. Oktober 2021 hatte der polnische Verfassungsgerichtshof einige Bestimmungen der EU-Verträge als unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt. Diese Entscheidungen führten dazu, dass den nationalen Gerichten die Zuständigkeit entzogen wurde, die Rechtmäßigkeit der Ernennungsverfahren von Richtern zu überprüfen. Die Europäische Kommission erhob daraufhin eine Vertragsverletzungsklage gegen Polen, der der Gerichtshof nun stattgab.
Der Gerichtshof entschied, dass Polen nicht seine Verfassungsidentität anführen könne, um sich den gemeinsamen Werten der EU, wie Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz, zu entziehen. Die Ernennungen von drei Richtern und der Präsidentin des polnischen Verfassungsgerichtshofs seien mit Verstößen gegen Grundregeln behaftet gewesen, was die Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne des Unionsrechts nicht erfülle (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-448/23).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Der Europäische Gerichtshof hat Polen wegen Verstößen gegen das Unionsrecht verurteilt, insbesondere aufgrund der unrechtmäßigen Ernennung von Richtern und der Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle über solche Ernennungen.
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