EuGH: Airlines müssen bei Flugausfall auch Provision erstatten

EuGH: Airlines müssen bei Flugausfall auch Provision erstatten

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Wirtschaftliche Ansprüche bei Flugannullierungen in Luxemburg

Luxemburg () – Fluggesellschaften müssen bei der Erstattung von Flugtickets auch die vom Vermittler erhobene Provision zurückzahlen. Es sei dabei nicht erforderlich, dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe dieser Provision kennt, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag mit. Diese Entscheidung betrifft Fälle, in denen Reisende ihre Tickets über ein Buchungsportal eines Reisebüros erworben haben und die Flüge annulliert wurden.

Im konkreten Fall hatten mehrere Reisende über ein Buchungsportal Flugtickets für Flüge von Wien nach Lima gekauft. Nach der Annullierung der Flüge erstattete die Airline den Ticketpreis, zog jedoch etwa 95 Euro ab, die das Portal als Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt hatte. Die betroffenen Fluggäste übertrugen ihre Erstattungsansprüche an einen Verbraucherschutzverband, der vor österreichischen Gerichten geltend machte, dass die Erstattung auch die Vermittlungsprovision umfassen müsse.

Der Gerichtshof stellte klar, dass eine Fluggesellschaft, die einem Vermittler erlaubt, in ihrem Namen Tickets auszustellen, davon ausgehen muss, dass sie die Geschäftspraxis des Vermittlers kennt, eine Provision zu erheben. Diese Provision sei ein unvermeidbarer Bestandteil des Ticketpreises und daher von der Fluggesellschaft zu erstatten. Es sei nicht erforderlich, dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Provision kennt, da dies den Schutz der Fluggäste schwächen würde.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Annullierter Flug (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt. Daher kann ich keine Namen auflisten.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Verbraucherschutzverband

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Luxemburg, Wien, Lima, Österreich.

Worum geht es in einem Satz?

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Fluggesellschaften bei der Erstattung von Tickets auch die vom Vermittler erhobene Provision zurückzahlen müssen, unabhängig davon, ob sie deren genaue Höhe kennen, um die Rechte der Fluggäste zu schützen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Annullierung von Flügen
  • Erstattung von Ticketpreisen durch die Airline
  • Abzug der Vermittlungsprovision durch die Airline
  • Erwerb von Tickets über ein Buchungsportal
  • Übertragung der Erstattungsansprüche an Verbraucherschutzverband
  • Klage vor österreichischen Gerichten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • EuGH entscheidet, dass Fluggesellschaften Vermittlungsprovisionen erstatten müssen
  • Entscheidung betrifft Fälle von Ticketkäufen über Buchungsportale
  • Reisende hatten Flugtickets für Wien-Lima und Flüge wurden annulliert
  • Airline zog 95 Euro Provision von Erstattung ab
  • Verbraucherschutzverband klagte auf vollständige Erstattung
  • Gerichtshof betont, dass Fluggesellschaften die Provision als Teil des Ticketpreises berücksichtigen müssen
  • Es ist nicht erforderlich, dass Fluggesellschaften die genaue Höhe der Provision kennen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Fluggesellschaften müssen Provisionen an Reisende zurückerstatten
  • Keine Kenntnis der genauen Provisionshöhe erforderlich
  • Provision gilt als Bestandteil des Ticketpreises
  • Schutz der Fluggäste wird gestärkt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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