EU-Rechtsprechung zu Mindestlohnrichtlinien in Luxemburg
Luxemburg () – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Klage Dänemarks und Schwedens gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie teilweise stattgegeben. Gekippt wurden die Kriterien, die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns nach der Richtlinie anwenden mussten. Zudem strich der Gerichtshof die Vorgabe, dass die Verwendung eines automatischen Indexierungsmechanismus für gesetzliche Mindestlöhne nicht zu einer Senkung des Mindestlohns führen dürfe.
„In beiden Fällen, in denen es um eine direkte Einmischung in die Festlegung der Löhne geht, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber die ihm durch die Verträge der Europäischen Union übertragenen Befugnisse überschritten hat, indem er in Bereiche eingegriffen hat, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen“, erklärte der Präsident des Gerichtshofs, Koen Lenaerts, in einer Videobotschaft am Dienstag. „Im Übrigen bestätigte das Gericht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Richtlinie in Bezug auf die Gewerkschaften.“
Geklagt hatte Dänemark. Das Land hatte bislang keinen Mindestlohn und ist der Ansicht, dass die Bereiche Lohn und Gewerkschaften in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen. Das Gericht argumentierte nun, dass der Ausschluss der Zuständigkeit für die EU sich nicht auf alle Fragen oder Maßnahmen erstrecke, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Festlegung der Vergütung oder dem Vereinigungsrecht stehen, sondern nur auf direkte Einmischungen. Genau das sei mit den konkreten Vorgaben in der Richtlinie der Fall gewesen.
Die Mindestlohnrichtlinie schrieb eine Orientierung an festen Maßstäben vor und nannte unter anderem den mittleren Bruttolohn als ein Kriterium. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hätte der Mindestlohn bei einer Orientierung an diesem Kriterium in Deutschland schon 2023 bei 13,50 Euro liegen müssen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euromünzen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind: Koen Lenaerts.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Europäischer Gerichtshof (EuGH), Dänemark, Schweden, EU, Hans-Böckler-Stiftung
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebenen Ereignisse finden in folgenden Orten statt: Luxemburg, Dänemark, Schweden.
Worum geht es in einem Satz?
Der EuGH hat einer Klage Dänemarks und Schwedens gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie teilweise stattgegeben, indem er bestimmte Kriterien zur Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns sowie die Regelung zur automatischen Indexierung strich, da diese in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreifen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Klage Dänemarks und Schwedens gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie
- EU-Mindestlohnrichtlinie enthielt Vorgaben zur Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns
- Dänemark hatte keinen gesetzlichen Mindestlohn
- Meinung Dänemarks: Löhne und Gewerkschaften unterliegen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
- Gerichtshof stellte Überschreitung der Befugnisse durch den Gesetzgeber fest
- Vorgaben der Richtlinie als direkte Einmischung in nationale Zuständigkeiten erkannt
- Orientierung an festen Maßstäben in der Richtlinie, wie dem mittleren Bruttolohn
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt nicht, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Teilweise Stattgabe der Klage Dänemarks und Schwedens
- Kippen der Mindestlohnkriterien
- Streichung der Vorgabe zur automatischen Indexierung
- Bestätigung der Gültigkeit anderer Bestimmungen der Richtlinie
- Feststellung überschrittener Befugnisse der EU
- Klärung über Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Lohnfragen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Präsidenten des Gerichtshofs, Koen Lenaerts, zitiert, der erklärt, dass das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Gesetzgeber die ihm übertragenen Befugnisse überschritten hat.
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