EuGH: Haustiere gelten als "Reisegepäck" im Luftverkehr

EuGH: Haustiere gelten als "Reisegepäck" im Luftverkehr

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Gesellschaftliche Aspekte der Tierbeförderung in der EU

Luxemburg () – gelten im Luftverkehr in der Europäischen als „Reisegepäck“. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil

In dem konkreten Fall hatte eine Reisende ihre Hündin auf einem Flug von Buenos Aires nach in einer Transportbox im Frachtraum befördert. Während der Beförderung befreite sich die Hündin aus der Box und konnte nicht wieder eingefangen werden.

Die Reisende forderte daraufhin von der Iberia einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro. Iberia erkannte die Haftung an, jedoch nur bis zum für aufgegebenes Reisegepäck vorgesehenen Höchstbetrag. Das spanische Gericht, das mit der Schadensersatzklage befasst war, wandte sich an den Gerichtshof, um zu klären, ob Haustiere vom Begriff „Reisegepäck“ im Sinne des Übereinkommens von Montreal ausgenommen sind.

Der Gerichtshof stellte fest, dass Haustiere nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen sind. Das Übereinkommen von Montreal regelt die internationale Beförderung von Gütern, Personen und Reisegepäck im Luftverkehr. Da ein nicht einem „Reisenden“ gleichgestellt werden kann, fällt es unter den Begriff „Reisegepäck“. Die Haftung für den Verlust eines Tieres richtet sich somit nach der für Reisegepäck vorgesehenen Regelung. Der Schutz des Wohlergehens von Tieren schließe nicht aus, dass sie als „Reisegepäck“ befördert werden können, solange den Erfordernissen an ihr Wohlergehen Rechnung getragen werde, so die Luxemburger Richter.

Wenn kein Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben wurde, deckt laut EuGH der Haftungshöchstbetrag des Luftfahrtunternehmens für den Verlust von Reisegepäck sowohl den immateriellen als auch den materiellen Schaden ab. Im konkreten Fall hatte die Klägerin bei der Aufgabe des Gepäcks das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort nicht betragsmäßig angegeben (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-218/24).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flughafenarbeiter (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

EU, Europäischer Gerichtshof (EuGH), Iberia, Übereinkommen von Montreal

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist: Donnerstag (Datum nicht erwähnt).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Luxemburg, Buenos Aires, Barcelona.

Worum geht es in einem Satz?

Der EuGH entschied, dass Haustiere im Luftverkehr der EU als "Reisegepäck" gelten, was bedeutet, dass die Haftung für den Verlust eines Tieres den Regelungen für aufgegebenes Gepäck unterliegt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Flug von Buenos Aires nach Barcelona
  • Hündin in Transportbox im Frachtraum
  • Hündin befreite sich während der Beförderung
  • Reisende forderte Schadensersatz von Iberia
  • Iberia erkannte Haftung bis Höchstbetrag für Reisegepäck
  • Spanisches Gericht klärte rechtliche Einordnung von Haustieren
  • Urteil des EuGH zu Haustieren als "Reisegepäck"
  • Bezug zum Übereinkommen von Montreal und dessen Regelungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Haustiere gelten im Luftverkehr als "Reisegepäck".
  • Haftung für Verlust von Tieren richtet sich nach Regelungen für Reisegepäck.
  • Immaterieller und materieller Schaden sind durch Haftungshöchstbetrag gedeckt.
  • Schutz des Wohlergehens von Tieren bleibt bestehen, solange Bedingungen erfüllt sind.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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