Gericht verweigert Blindengeld bei psychogener Sehstörung

Rechtsprechung: Klage auf Blindengeld abgelehnt in Münster

Münster () – Das Oberverwaltungsgericht hat eine Klage auf Gewährung von Blindengeld abgewiesen. Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt hatte den Anspruch geltend gemacht, weil sie nach eigenen Angaben unter einer psychogenen Blindheit leidet.

Das Gericht teilte mit, dass die Voraussetzungen für die Leistung nicht erfüllt seien.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des zuständigen Senats aus, dass für Blindengeld eine organische Schädigung des Sehapparates oder eine Hirnschädigung vorliegen müsse. Eine psychogene Störung, bei der keine körperlich feststellbare Ursache gefunden wird, falle nicht darunter.

Zudem seien bei der Klägerin in objektiven Tests Sehschärfen von 0,8 und 0,6 ermittelt worden, was nicht dem Grad einer faktischen Blindheit entspreche.

Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Die Klägerin kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Das ursprüngliche Verfahren hatte am Verwaltungsgericht Münster stattgefunden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Kreis Steinfurt, Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht Münster

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Münster, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Klage auf Blindengeld einer Frau abgewiesen, die aufgrund psychogener Blindheit Anspruch erhob, da sie die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klage auf Gewährung von Blindengeld
  • Frau aus Kreis Steinfurt geltend gemacht
  • Psychogene Blindheit als Grund angegeben
  • Gericht fordert organische Schädigung des Sehapparates oder Hirnschädigung
  • Psychogene Störung ohne körperlich feststellbare Ursache nicht ausreichend
  • Objektive Tests zeigten Sehschärfen von 0,8 und 0,6
  • Gericht ließ Revision nicht zu

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist Klage auf Blindengeld ab
  • Anlass ist psychogene Blindheit der Klägerin aus Steinfurt
  • Gericht betont Notwendigkeit organischer Schädigungen für Blindengeld
  • Klägerin hat Sehschärfen von 0,8 und 0,6, was nicht dem Grad der Blindheit entspricht
  • Revision wurde nicht zugelassen, aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich
  • Ursprüngliches Verfahren fand am Verwaltungsgericht Münster statt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Abweisung der Klage auf Blindengeld
  • Keine Gewährung der finanziellen Unterstützung
  • Keine Feststellung einer organischen Schädigung
  • Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
  • Keine Zulassung der Revision

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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