Rechtsprechung: Klage auf Blindengeld abgelehnt in Münster
Münster () – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Klage auf Gewährung von Blindengeld abgewiesen. Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt hatte den Anspruch geltend gemacht, weil sie nach eigenen Angaben unter einer psychogenen Blindheit leidet.
Das Gericht teilte mit, dass die Voraussetzungen für die Leistung nicht erfüllt seien.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des zuständigen Senats aus, dass für Blindengeld eine organische Schädigung des Sehapparates oder eine Hirnschädigung vorliegen müsse. Eine psychogene Störung, bei der keine körperlich feststellbare Ursache gefunden wird, falle nicht darunter.
Zudem seien bei der Klägerin in objektiven Tests Sehschärfen von 0,8 und 0,6 ermittelt worden, was nicht dem Grad einer faktischen Blindheit entspreche.
Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Die Klägerin kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Das ursprüngliche Verfahren hatte am Verwaltungsgericht Münster stattgefunden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Kreis Steinfurt, Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht Münster
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Nicht erwähnt
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Münster, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Klage auf Blindengeld einer Frau abgewiesen, die aufgrund psychogener Blindheit Anspruch erhob, da sie die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllte.
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist Klage auf Blindengeld ab
- Anlass ist psychogene Blindheit der Klägerin aus Steinfurt
- Gericht betont Notwendigkeit organischer Schädigungen für Blindengeld
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- Revision wurde nicht zugelassen, aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich
- Ursprüngliches Verfahren fand am Verwaltungsgericht Münster statt
Welche Konsequenzen werden genannt?
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- Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
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