Gesellschaft: Statistiken zu Behandlungsfehlern in Deutschland
Berlin () – Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2024 bundesweit insgesamt 12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Gesamtzahl bewege sich auf etwa dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren, teilte die Expertenorganisation am Donnerstag in Berlin mit.
In 26,8 Prozent der Fälle (3.301) stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. Das ist etwas mehr als im Vorjahr (2023: 3.160). In 23 Prozent der Fälle (2.825) konnte der Medizinische Dienst nachweisen, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den erlittenen Schaden war. Auch hier ist eine Zunahme feststellbar (2023: 2.679). Nur dann, wenn die Kausalität nachgewiesen ist, haben Patienten Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn Behandlungsfehler passieren, werden nicht nur Patienten geschädigt: „Es entstehen auch enorme Kosten im Gesundheitssystem, weil Folgeuntersuchungen, erneute Operationen und Nachbehandlungen notwendig sind“, sagte Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Daher muss es gesundheitspolitisches Ziel sein, die Patientensicherheit zu verbessern.“ Eine wichtige Maßnahme wäre die Verpflichtung der Ärzte und anderer Gesundheitsfachkräfte, Patienten umgehend zu informieren, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist. Zudem sollten systematische Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Voraussetzung dafür wäre ein obligatorisches, sanktionsfreies Meldesystem für vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte „Never Events“.
Schaut man sich die Behandlungsfehlervorwürfe nach Sektoren an, so kommt man zu folgenden Ergebnissen: Zwei Drittel der Vorwürfe (7.960) beziehen sich auf Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern. Ein Drittel der Vorwürfe (4.312) ist dem ambulanten Bereich zuzuordnen.
Wesentliche Ursache für diese Verteilung ist, dass sich die meisten Behandlungsfehlervorwürfe auf operative Eingriffe beziehen. Da Operationen vorwiegend in Kliniken stattfinden, sind stationäre Fälle häufiger von einem Behandlungsfehlerverdacht betroffen als Eingriffe im ambulanten Bereich.
29,8 Prozent aller Vorwürfe (3.664 Fälle) bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie; 11,5 Prozent auf Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.402 Fälle); 8,9 Prozent auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.097 Fälle). 8,4 Prozent der Vorwürfe fielen auf Zahnmedizin (1.040 Fälle); 7,9 Prozent auf die Allgemein- und Viszeralchirurgie (971 Fälle) und 6,7 Prozent auf die Pflege (827 Fälle). 26,8 Prozent der Vorwürfe entfielen auf 29 weitere Fachgebiete.
Bei knapp zwei Drittel (63,0 Prozent) der begutachteten Fälle sind vorübergehende Schäden entstanden – wie bei dem Mann mit dem Oberarmbruch. Das heißt, weitere Interventionen sind notwendig oder ein Krankenhausaufenthalt wird verlängert. Die Patienten sind jedoch wieder genesen.
Bei einem knappen Drittel (32 Prozent) der begutachteten Fälle wurde ein Dauerschaden verursacht. Dabei unterscheidet man zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Ein mittlerer Dauerschaden kann eine chronische Schmerzsymptomatik, eine erhebliche Bewegungseinschränkung oder die Störung einer Organfunktion bedeuten.
Ein Behandlungsfehler kann auch so schwer sein, dass lebensrettende Maßnahmen notwendig werden. In 2,7 Prozent der Fälle (75 Fälle) hat ein Fehler zum Versterben des Patienten geführt oder wesentlich dazu beigetragen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Vorstellung Jahresstatistik 2024 zur Behandlungsfehlerbegutachtung am 30.10.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen in dem Text sind:
Medizinischer Dienst, Medizinischer Dienst Bund, dts Nachrichtenagentur
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Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Im Jahr 2024 hat der Medizinische Dienst in Deutschland 12.304 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt, wobei in 26,8 Prozent der Fälle ein Fehler mit Schaden festgestellt wurde, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt, und fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und ein Meldesystem für vermeidbare Fehler.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Erhöhung der Zahl an festgestellten Behandlungsfehlern
- Verdacht auf Behandlungsfehler in klinischen und ambulanten Bereichen
- Hohe Anzahl an Operationen in Krankenhäusern
- Fehlende Patientensicherheit und Informationspflicht
- Mangel an systematischen Präventionsmaßnahmen
- Ungenügende Dokumentation und Meldesysteme für Behandlungsfehler
- Verteilung der Behandlungsfehler nach Fachgebieten
- Vorübergehende und dauerhafte Schäden bei Patienten
- Statistische Erhebung durch den Medizinischen Dienst
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Medizinischer Dienst erstellt 12.304 Gutachten zu Behandlungsfehlern
- 26,8 Prozent der Fälle zeigen Behandlungsfehler mit Schaden
- 23 Prozent der Fälle weisen nach, dass Fehler ursächlich für den Schaden waren
- Bemerkung zu hohen Kosten im Gesundheitssystem durch Behandlungsfehler
- Verbesserung der Patientensicherheit als gesundheitspolitisches Ziel
- Vorschlag für ein sanktionsfreies Meldesystem für vermeidbare Schäden
- Zwei Drittel der Vorwürfe betreffen stationäre Behandlungen
- Hauptursache für Vorwürfe sind operative Eingriffe
- Verteilung der Vorwürfe nach Fachgebieten dargestellt
- 63 Prozent der Fälle führten zu vorübergehenden Schäden
- 32 Prozent der Fälle verursachten Dauerschäden
- 2,7 Prozent der Behandlungsfehler führten zum Versterben des Patienten
Welche Konsequenzen werden genannt?
- 12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt
- 26,8 Prozent der Fälle (3.301) mit Behandlungsfehler und Schaden
- 23 Prozent der Fälle (2.825) nachgewiesene Kausalität des Behandlungsfehlers für den Schaden
- Anspruch auf Schadenersatz bei nachgewiesener Kausalität
- Enorme Kosten im Gesundheitssystem durch Folgeuntersuchungen und Nachbehandlungen
- Verbesserung der Patientensicherheit als gesundheitspolitisches Ziel
- Verpflichtung zur sofortigen Information von Patienten über Behandlungsfehler
- Notwendigkeit eines obligatorischen, sanktionsfreien Meldesystems für vermeidbare Schadensereignisse
- 63 Prozent der Fälle verursachten vorübergehende Schäden, die weitere Interventionen erforderten
- 32 Prozent der Fälle führten zu dauerhaften Schäden (leicht, mittel, schwer)
- In 2,7 Prozent der Fälle (75 Fälle) führte ein Behandlungsfehler zum Versterben des Patienten oder trug wesentlich dazu bei
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Stefan Gronemeyer, der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, sagt: „Es entstehen auch enorme Kosten im Gesundheitssystem, weil Folgeuntersuchungen, erneute Operationen und Nachbehandlungen notwendig sind.“
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