Verwaltungsgericht Hannover erkennt ADHS als seelische Störung an

Gesellschaft: ADHS als seelische Störung anerkannt

() – Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs darstellen und einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann. Das teilte das Gericht mit.

Die 3. Kammer gab damit der Klage eines neunjährigen Grundschülers aus dem Landkreis gegen das dortige Jugendamt überwiegend statt.

Der Kläger leidet an einer fachärztlich diagnostizierten ADHS mit deutlicher sozialer Beeinträchtigung. Das Jugendamt hatte eine seit der ersten Klasse gewährte Schulassistenz im September 2025 abgelehnt, da es ADHS nach einer internen Weisung nicht als seelische Störung ansah.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung ausdrücklich und stellte klar, dass ADHS in der Fachwissenschaft einhellig als seelische Störung anerkannt sei und die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllen könne.

Das Urteil vom 23. Januar 2025 hat über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung, da es sich gegen eine bislang verbreitete gegenteilige Rechtsprechung stellt. Der Anspruch auf eine konkrete Hilfe, wie eine Schulassistenz, besteht jedoch nicht automatisch, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.

Im konkreten Fall verpflichtete das Gericht das Jugendamt, über den Antrag des Jungen erneut zu entscheiden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verwaltungsgericht Hannover, Jugendamt, Landkreis Hildesheim, Fachwissenschaft.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 23. Januar 2025.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hannover, Landkreis Hildesheim

Worum geht es in einem Satz?

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ADHS als seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs gilt und somit einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann, nachdem ein neunjähriger Grundschüler gegen die Ablehnung seines Antrags auf Schulassistenz durch das Jugendamt geklagt hatte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klage eines neunjährigen Grundschülers aus dem Landkreis Hildesheim
  • Diagnostizierte ADHS mit deutlicher sozialer Beeinträchtigung
  • Ablehnung der Schulassistenz durch das Jugendamt im September 2025
  • Interne Weisung des Jugendamts, die ADHS nicht als seelische Störung einzustufen
  • Veröffentlichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover
  • Widerlegung der Auffassung des Jugendamts durch das Gericht
  • Fachwissenschaftliche Anerkennung von ADHS als seelische Störung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • ADHS wird als seelische Störung anerkannt
  • Anspruch auf Eingliederungshilfe kann bestehen
  • Widerspruch gegen verbreitete Rechtsprechung
  • Jugendamt muss Entscheidung über Antrag erneut prüfen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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