Klage gegen B 236-Ausbau in Nachrodt-Wiblingwerde abgewiesen
Nachrodt-Wiblingwerde () – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines Anwohners gegen den Ausbau der B 236 und die Verlegung der Lennebrücke abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Freitag mit.
Das Vorhaben umfasst den Neubau der Brücke über die Lenne, die Verlegung einer Gasleitung und die Beseitigung einer unübersichtlichen Kurve.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Maßnahmen notwendig seien, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die alte Brücke aus dem 19. Jahrhundert weise erhebliche Schäden auf und sei nur noch eingeschränkt befahrbar.
Der klagende Anwohner hatte unter anderem die Auswirkungen auf sein denkmalgeschütztes „Haus Nachrodt“ und eine Lindenallee beanstandet.
Das Gericht sah hier jedoch keine Fehler in der Abwägung der Behörde. Gegen das Urteil kann nun Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines Anwohners gegen den Ausbau der B 236 und die Verlegung der Lennebrücke abgewiesen, da die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig und rechtmäßig sind.
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Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Klage eines Anwohners gegen den Ausbau der B 236 und die Verlegung der Lennebrücke, die aufgrund erheblicher Schäden an der alten Brücke sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant waren.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel berichtet, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Klage eines Anwohners gegen den Ausbau der B 236 und die Verlegung der Lennebrücke abgewiesen hat, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Öffentlichkeit hat möglicherweise Bedenken bezüglich des Denkmalschutzes und der Umwelt geäußert, jedoch sah das Gericht keine Fehler in der Entscheidung der Bezirksregierung.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Folgen oder Konsequenzen: Verbesserung der Verkehrssicherheit, Neubau der Brücke, Verlegung einer Gasleitung, Beseitigung einer unübersichtlichen Kurve, keine Fehler in der Abwägung der Behörde, Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wiedergegeben, dass die Klage eines Anwohners gegen den Ausbau der B 236 abgewiesen wurde, und die Gründe für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgeführt.
Nachrodt-Wiblingwerde: Entwicklung und Verkehrssicherheit
Nachrodt-Wiblingwerde ist eine Gemeinde im nordrhein-westfälischen Märkischen Kreis, die für ihre idyllische Lage bekannt ist. Die Stadt ist von malerischen Landschaften umgeben und bietet eine attraktive Wohnqualität. Aktuell wird ein wichtiges Infrastrukturprojekt realisiert, das den Ausbau der B 236 und die Verlegung einer historischen Brücke umfasst. Der planmäßige Neubau soll die Verkehrssicherheit verbessern und die Mobilität für die Anwohner erhöhen. Trotz der Bedenken eines Anwohners hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Maßnahmen notwendig sind und im öffentlichen Interesse stehen.
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