Missbrauchsbeauftragte erinnert an Meldepflicht für Schulen
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Gesellschaft: Aufruf zur Meldung sexualisierter Gewalt
Berlin () – Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus hat alle Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft dazu aufgefordert, ihrer Meldepflicht von sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen nachzukommen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).
Sie plädierte dafür, sämtliche Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag aufzubewahren. Außerdem fordert sie alle Bundesländer dazu auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, sagte Claus.
Bisher gibt es gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Untergesetzliche Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Dort werden die Schulen angehalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln. Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sind das Flächenland Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen erhalten, rund 5.400 Schulen gibt es im Land. Unter den Meldungen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 sind in der Bearbeitung, 34 erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Die Unfallkassen gewähren nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch vorübergehende oder dauerhafte Renten.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz koordiniert, sagte der Zeitung, sie werde den Hinweis der UBSKM aufgreifen und ihn in der Bildungsministerkonferenz zur Sprache bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, so Feller.
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Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, fordert alle Kitas und Schulen auf, ihrer Meldepflicht nachzukommen, schlägt die langfristige Aufbewahrung von Schülerakten vor und drängt auf gesetzliche Schutzkonzepte in allen Bundesländern.
Aufforderung an Kitas und Schulen zur Einhaltung der Meldepflicht
Plädoyer für die Aufbewahrung von Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag
Forderung nach gesetzlicher Verankerung schulischer Schutzkonzepte
Erwartung eines konsequenten Umgangs mit der Vergangenheit und Zukunft
Bisherige gesetzliche Regelungen in mehreren Bundesländern
Entwicklung von Schutzkonzepten in bestimmten Bundesländern
Keine Verpflichtung für Schutzkonzepte in einigen Bundesländern
Anerkennung von Fällen sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle
Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen und Renten durch Unfallkassen
Ziel der Ministerin, dass Missbrauchsopfer alle zustehenden Leistungen erhalten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, fordert in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dazu auf, die Meldepflicht von sexualisierter Gewalt ernst zu nehmen und äußert die Erwartung nach einem konsequenten Umgang mit der Vergangenheit sowie der Zukunft.