Missbrauchsbeauftragte erinnert an Meldepflicht für Schulen

Gesellschaft: Aufruf zur Meldung sexualisierter Gewalt

Berlin () – Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von (UBSKM) Kerstin Claus hat alle Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft dazu aufgefordert, ihrer Meldepflicht von sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen nachzukommen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).

Sie plädierte dafür, sämtliche Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag aufzubewahren. Außerdem fordert sie alle Bundesländer dazu auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, sagte Claus.

Bisher gibt es gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, , , Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und . Untergesetzliche Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Dort werden die Schulen angehalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln. Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sind das Flächenland Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Die Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen erhalten, rund 5.400 Schulen gibt es im Land. Unter den Meldungen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 sind in der Bearbeitung, 34 erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Die Unfallkassen gewähren nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch vorübergehende oder dauerhafte Renten.

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz koordiniert, sagte der Zeitung, sie werde den Hinweis der UBSKM aufgreifen und ihn in der Bildungsministerkonferenz zur Sprache bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, so Feller.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen, CDU, Bildungsministerkonferenz, Nordrhein-Westfalen.

Wann ist das Ereignis passiert?

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Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt.

Worum geht es in einem Satz?

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, fordert alle Kitas und Schulen auf, ihrer Meldepflicht nachzukommen, schlägt die langfristige Aufbewahrung von Schülerakten vor und drängt auf gesetzliche Schutzkonzepte in allen Bundesländern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Aufforderung zur Einhaltung der Meldepflicht von sexualisierter Gewalt in Bildungseinrichtungen
  • Anliegen um staatliche Verantwortung in der Prävention
  • Forderung nach langfristiger Aufbewahrung von Schülerakten
  • Erfordernis gesetzlich verankerter Schutzkonzepte in Schulgesetzen
  • Vorhandensein unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen in den Bundesländern
  • Hohe Anzahl von Meldungen zu sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen
  • Anerkennung von Fällen sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle durch Unfallkassen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Kerstin Claus fordert Kitas und Schulen zur Meldung von sexueller Gewalt auf
  • Plädoyer für Aufbewahrung von Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag
  • Forderung nach gesetzlichen Schutzkonzepten in allen Bundesländern
  • Derzeitige gesetzliche Regelungen variieren stark zwischen den Bundesländern
  • Nordrhein-Westfalen zeigt Besitzer von Meldungen zu sexualisierter Gewalt
  • Dorothee Feller plant, Claus' Hinweise in der Bildungsministerkonferenz zu thematisieren
  • Ziel: Verbesserung der Leistungen für Missbrauchsopfer bundesweit

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Aufforderung an Kitas und Schulen zur Einhaltung der Meldepflicht
  • Plädoyer für die Aufbewahrung von Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag
  • Forderung nach gesetzlicher Verankerung schulischer Schutzkonzepte
  • Erwartung eines konsequenten Umgangs mit der Vergangenheit und Zukunft
  • Bisherige gesetzliche Regelungen in mehreren Bundesländern
  • Entwicklung von Schutzkonzepten in bestimmten Bundesländern
  • Keine Verpflichtung für Schutzkonzepte in einigen Bundesländern
  • Anerkennung von Fällen sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle
  • Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen und Renten durch Unfallkassen
  • Ziel der Ministerin, dass Missbrauchsopfer alle zustehenden Leistungen erhalten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, fordert in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dazu auf, die Meldepflicht von sexualisierter Gewalt ernst zu nehmen und äußert die Erwartung nach einem konsequenten Umgang mit der Vergangenheit sowie der Zukunft.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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