Gesellschaftliche Herausforderungen im Kampf gegen Menschenhandel in Berlin
Berlin () – Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, vor einer Zunahme der Ausbeutung von jungen Menschen gewarnt. „Kinder und Jugendliche geraten mehr und mehr in die Fänge von Zwangsprostitution, Loverboy-Methoden, Sextortion oder auch Taschengeld-Dating“, sagte Claus den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe. „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen nimmt ständig zu und wir sollten dringend handeln.“
Das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamts zeige „die höchsten Fallzahlen“ seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2000, so Claus. „Zugleich wissen wir: Die Dunkelziffer ist deutlich höher.“
Die Anti-Missbrauchsbeauftragte forderte „mehr Fachkräfte, die hinschauen und handeln“. Nur wenn Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe Anzeichen von Menschenhandel erkennen würden, könnten betroffene Kinder wirksam geschützt werden, sagte Claus. Als Vorbild nannte sie Berlin, wo „speziell geschulte Fachkräfte der Jugendämter“, Fachberatungsstellen und Polizei kooperieren würden.
Nach Informationen der Zeitungen plant das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen verschärften Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel. Das geht aus einem bisher nicht öffentlichen Referentenentwurf hervor, der für den Grundtatbestand des Menschenhandels unter anderem eine Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren statt bisher fünf Jahre vorsieht. Auch Ausbeutung in Fällen von Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat fallen künftig unter den Straftatbestand des Menschenhandels.
Die Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 neugefasst. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun die 2024 geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kerstin Claus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Kerstin Claus
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Bundeskriminalamt, Funke-Mediengruppe, SPD, Bundesjustizministerium, Bundesregierung.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 18. Oktober statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Am Europäischen Tag gegen Menschenhandel warnt Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch, vor einer Zunahme der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch Zwangsprostitution und fordert mehr Fachkräfte zur Bekämpfung dieser Probleme sowie eine Verschärfung der Gesetze gegen Menschenhandel.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunehmende Ausbeutung von jungen Menschen
- Anstieg von Zwangsprostitution, Loverboy-Methoden, Sextortion, Taschengeld-Dating
- Höchste Fallzahlen seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2000
- Dunkelziffer deutlich höher als gemeldet
- Bedarf an mehr Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe
- Notwendigkeit frühzeitiger Erkennung von Anzeichen für Menschenhandel
- Beispiel Berlin: Kooperation von Jugendämtern, Fachberatungsstellen und Polizei
- Verschärfter Kampf gegen Menschenhandel durch das Bundesjustizministerium
- Geplante Anpassung des Strafgesetzbuchs zur Umsetzung einer EU-Richtlinie
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Kerstin Claus warnt vor Zunahme der Ausbeutung von jungen Menschen
- Anstieg der Fälle von Zwangsprostitution, Loverboy-Methoden und Sextortion
- Höchste Fallzahlen seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2000 laut Bundeskriminalamt
- Dunkelziffer ist deutlich höher
- Forderung nach mehr Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe
- Berlin als Vorbild für Kooperation zwischen Jugendämtern, Fachberatungsstellen und Polizei
- SPD-geführtes Bundesjustizministerium plant verschärften Kampf gegen Ausbeutung
- Entwurf sieht Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren für Menschenhandel vor
- Neuformulierung umfasst auch Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat
- Anpassung an 2024 geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Zunahme der Ausbeutung von jungen Menschen
- Kinder und Jugendliche in Gefahr von Zwangsprostitution
- Anstieg der Fallzahlen seit 2000
- Höhere Dunkelziffer von nicht erfassten Fällen
- Bedarf an mehr Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe
- Notwendigkeit der Erkennung von Menschenhandel
- Schutz betroffener Kinder nur durch Handeln der Fachkräfte
- Verschärfung der Gesetze gegen Ausbeutung und Menschenhandel
- Höhere Höchstfreiheitsstrafe für Menschenhandel
- Ausweitung des Straftatbestands auf weitere Formen der Ausbeutung
- Umsetzung einer geänderten europäischen Richtlinie gegen Menschenhandel
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Kerstin Claus, der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch, zitiert. Sie warnt vor einer Zunahme der Ausbeutung junger Menschen durch verschiedene Formen des Menschenhandels.
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