Landgericht Göttingen spricht Patientin Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zu

Landgericht Göttingen spricht Patientin Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zu

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Landgericht Göttingen spricht Patientin Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zu

Göttingen () – Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Göttingen hat einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Dies ist die höchste Schmerzensgeldsumme, die das Landgericht Göttingen bisher jemals ausgeurteilt hat.

Die Kammer stellte fest, dass dem medizinischen Personal der Beklagten, einer Krankenhausgesellschaft, bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen seien.

Unter anderem hätten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet, obwohl sie den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin hätten erkennen müssen, so das Gericht. Nach der Geburt sei die neugeborene Klägerin zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden.

Darüber hinaus sei es versäumt worden, rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten neonatologischen Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen anzufordern.

Nach den Feststellungen leidet die Klägerin aufgrund dieser Behandlungsfehler an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, teilte das Gericht mit. Sie sei weder in der Lage, zu sprechen noch eigenständig zu essen, und bedürfe einer ununterbrochenen Betreuung.

Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen.

Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses ist inzwischen geschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Göttingen, Landgericht Göttingen, Krankenhausgesellschaft, Universitätsmedizin Göttingen

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand im Jahr 2016 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Göttingen

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Göttingen hat einer Patientin aufgrund gravierender Behandlungsfehler bei ihrer Geburt ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen, was die höchste Summe ist, die das Gericht bisher ausgesprochen hat, da sie durch diese Fehler an schweren körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen leidet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis war eine Reihe grober Behandlungsfehler während der Geburt der Klägerin im Jahr 2016. Das medizinische Personal hatte es versäumt, einen Notkaiserschnitt durchzuführen, sowie die neugeborene Tochter ausreichend zu überwachen und sofortige specialized Unterstützung anzufordern. Diese Fehler führten zu schweren körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen bei der Klägerin.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel berichtet über die Reaktion des Landgerichts Göttingen, das einer Patientin aufgrund gravierender Behandlungsfehler bei ihrer Geburt ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zusprach, was die höchste Summe in dieser Instanz darstellt. Die Öffentlichkeit könnte auf diese Entscheidung mit Betroffenheit und Diskussion über die Qualität der medizinischen Versorgung reagieren, insbesondere da das beklagte Krankenhaus inzwischen geschlossen wurde.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Schmerzensgeld von einer Million Euro, höchste Schmerzensgeldsumme am Landgericht Göttingen, grobe Behandlungsfehler des medizinischen Personals, kein erforderlicher Notkaiserschnitt, unzureichende Überwachung und Sauerstoffversorgung nach der Geburt, keine rechtzeitige Anforderung des spezialisierten neonatologischen Notdienstes, schwerste körperliche und geistige Beeinträchtigungen der Klägerin, Unfähigkeit zu sprechen und eigenständig zu essen, ständige Betreuung erforderlich, keine Aussicht auf Verbesserung des Zustandes, Schließung der gynäkologischen Geburtsstation des Krankenhauses.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird jedoch berichtet, dass das Gericht feststellte, dass bei der Geburt der Klägerin mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen seien, was zu schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen geführt hat.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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