BGH: Kein Erfolgshonorar bei Nichtannahme eines Studienplatzes

BGH: Kein Erfolgshonorar bei Nichtannahme eines Studienplatzes

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BGH: Kein Erfolgshonorar bei Nichtannahme eines Studienplatzes

Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes unwirksam ist, wenn die volle Vergütung bereits mit der Zusage des Studienplatzes durch die Universität gezahlt werden muss.

Das teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Die Klägerin, die Studienplätze an ausländischen Universitäten vermittelt, hatte gegen einen Beklagten geklagt, der von einem Vertrag zurückgetreten war, nachdem ihm ein Studienplatz an der Universität Mostar zugesagt worden war.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten die Klage der Vermittlerin abgewiesen. Sie argumentierten, dass die Honorarvereinbarung den Beklagten unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidungen und wies die Revision der Klägerin zurück.

Die Richter stellten klar, dass die Vereinbarung des Erfolgshonorars als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Erfolgsvergütung bereits mit der Zusage des Studienplatzes sei unvereinbar mit den wesentlichen Grundgedanken des Maklerrechts, wonach der Maklerlohn nur beim Zustandekommen des vermittelten Vertrags zu zahlen ist.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Leute vor einer Universität (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, Universität Mostar, Landgericht München, Oberlandesgericht München, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe, Universität Mostar, München

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Vertragsklausel zur sofortigen Zahlung der vollen Vergütung für die Vermittlung eines Studienplatzes bei Zusage durch die Universität unwirksam ist, da sie den Beklagten unangemessen benachteiligt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war eine rechtliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Vertragsklausel, die die Zahlung der vollen Vergütung für die Vermittlung eines Studienplatzes bereits bei Zusage durch die Universität vorsah. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass diese Regelung den Beklagten unangemessen benachteiligte, weshalb sie als unwirksam betrachtet wurde.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof eine Vertragsklausel zur Studienplatzvermittlung für unwirksam erklärt hat, die eine sofortige volle Zahlung der Vermittlungsgebühr bei Zusage eines Platzes vorsieht. Die Gerichte argumentierten, dass diese Regelung den Beklagten unangemessen benachteilige, was durch die richterliche Bestätigung der vorherigen Urteile untermauert wird.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Klausel in einem Vertrag über Studienplatzvermittlung unwirksam, Rücktritt des Beklagten vom Vertrag, unangemessene Benachteiligung des Beklagten, Bestätigung der Entscheidungen durch den Bundesgerichtshof, Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, Verpflichtung zur Zahlung der vollen Erfolgsvergütung unvereinbar mit wesentlichen Grundgedanken des Maklerrechts.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Fokus liegt auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs und der damit verbundenen rechtlichen Argumentation.

Karlsruhe: Eine bedeutende Stadt im Südwesten Deutschlands

Karlsruhe ist bekannt als das Herz der baden-württembergischen Justiz und beherbergt den Bundesgerichtshof. Die Stadt hat eine lange Tradition als Zentrum für Bildung und Forschung, insbesondere durch die renommierte Universität Karlsruhe. Mit einer Mischung aus modernen Gebäuden und historischen Wahrzeichen bietet Karlsruhe seinen Bewohnern und Besuchern eine attraktive Atmosphäre. Unzählige Parks und Freizeitmöglichkeiten laden dazu ein, die Natur mitten in der Stadt zu genießen. Zudem ist Karlsruhe ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt, der eine ausgezeichnete Anbindung an andere deutsche Großstädte gewährleistet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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