BSW begrüßt Karlsruher Urteil zum RBB-Staatsvertrag

BSW begrüßt Karlsruher Urteil zum RBB-Staatsvertrag

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BSW begrüßt Karlsruher Urteil zum RBB-Staatsvertrag

() – Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde der RBB-Sendeleitung ausdrücklich begrüßt. Das teilte der medienpololitische Sprecher Falk Peschel am Donnerstag mit.

Peschel bezeichnete die ursprüngliche Einreichung der Verfassungsbeschwerde als „Skandal“.

Die RBB-Sendeleitung habe „unliebsame“ Regelungen kassieren wollen, die nach mehreren Skandalen mit gutem Grund in den Vertrag aufgenommen worden seien. Mit dem Staatsvertrag würden wichtige Regelungen zur regionalen Programmausrichtung und zu Regionalstudios festgeschrieben.

Besonders kritisch sieht die BSW-Fraktion, dass die Sendeleitung auch die öffentliche Ausschreibungspflicht als Einschränkung der Rundfunkfreiheit angegriffen habe.

Dieses Vorgegen sei „höchst befremdlich“ und zeige, dass auf Leitungsebene noch immer kein Bewusstseinswandel stattgefunden habe. Weitere Reformen über den aktuellen Staatsvertrag hinaus seien dringend nötig.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Falk Peschel (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

BSW-Fraktion, Brandenburger Landtag, Bundesverfassungsgericht, RBB-Sendeleitung

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Potsdam, Brandenburg

Worum geht es in einem Satz?

Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde der RBB-Sendeleitung, die als "Skandal" bezeichnet wird, da sie versuchte, wichtige Regelungen zur Programmausrichtung und Ausschreibungspflicht zu umgehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Verfassungsbeschwerde der RBB-Sendeleitung gegen Regelungen, die nach mehreren Skandalen im Staatsvertrag verankert wurden, um die regionale Programmausrichtung und die öffentliche Ausschreibungspflicht zu sichern. Die BSW-Fraktion kritisierte die Beschwerde als einen Versuch, diese wichtigen Regelungen zu umgehen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde der RBB-Sendeleitung ausdrücklich begrüßt und bezeichnete die ursprüngliche Einreichung als "Skandal". Sie kritisieren das Vorgehen der RBB-Sendeleitung als befremdlich und fordern weitere Reformen, um den notwendigen Bewusstseinswandel auf Leitungsebene zu bewerkstelligen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Folgen oder Konsequenzen: Skandalöse Einreichung der Verfassungsbeschwerde, Kassieren von unliebsamen Regelungen, Notwendigkeit wichtiger Regelungen zur regionalen Programmausrichtung und zu Regionalstudios, Angriff auf die öffentliche Ausschreibungspflicht als Einschränkung der Rundfunkfreiheit, fehlender Bewusstseinswandel auf Leitungsebene, dringender Reformbedarf über den aktuellen Staatsvertrag hinaus.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Falk Peschel, dem medienpolitischen Sprecher der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag, zitiert. Er bezeichnete die ursprüngliche Einreichung der Verfassungsbeschwerde als "Skandal" und kritisierte, dass die RBB-Sendeleitung wichtige Regelungen zur regionalen Programmausrichtung und zur öffentlichen Ausschreibungspflicht angreift, was er als "höchst befremdlich" ansieht.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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