Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" im Wirecard-Skandal erfolgreich

Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" im Wirecard-Skandal erfolgreich

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Medienfreiheit im Wirecard-Skandal in Karlsruhe

Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Zusammenhang mit Berichterstattung zum Wirecard-Skandal stattgegeben. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Das Magazin war zuvor vom Oberlandesgericht München zur Unterlassung einer Wort- und Bildberichterstattung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal verurteilt worden. Der Kläger des Ausgangsverfahrens war nach den fachgerichtlichen Feststellungen bis 2018 im Wirecard-Konzern tätig und später Geschäftsführer eines Start-ups, welches durch ein Unternehmen des Wirecard-Konzerns einen Kredit erhielt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzte nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht die Meldungen des „Spiegel“ als unzulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft, da es an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte diese Einschätzung und hob hervor, dass die Pressefreiheit nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, dass eine über den Anfangsverdacht hinausgehende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliege. Besonders bei komplexen Wirtschaftsstraftaten sei eine solche Berichterstattung von öffentlichem Interesse.

Darüber hinaus bemängelte das Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Bildberichterstattung durch das OLG. Es sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Berichterstattung eine herausgehobene berufliche Position innehatte, die ein besonderes öffentliches Informationsinteresse rechtfertige. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen (Beschluss vom 3. November 2025 – 1 BvR 573/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Spiegel-Redaktionsgebäude (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Daher kann ich keine Namen auflisten.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverfassungsgericht, Der Spiegel, Oberlandesgericht München, Wirecard

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 3. November 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe, München

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" stattgegeben und die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, das die Berichterstattung über den Wirecard-Skandal als unzulässige Verdachtsberichterstattung einstufte, aufgehoben, da sie die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit verletzte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verfassungsbeschwerde des Magazins "Der Spiegel"
  • Verurteilung durch das Oberlandesgericht München zur Unterlassung von Berichterstattung
  • Kläger war bis 2018 im Wirecard-Konzern tätig
  • Kläger war Geschäftsführer eines Start-ups, das einen Kredit von Wirecard erhielt
  • Oberlandesgericht stufte Meldungen als unzulässige Verdachtsberichterstattung ein
  • Mangel an hinreichenden Beweistatsachen laut Oberlandesgericht
  • Bundesverfassungsgericht sah Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit verletzt
  • Kritik an der Einschätzung der Pressefreiheit im Zusammenhang mit Wirtschaftsstraftaten
  • Klärung des besonderen öffentlichen Informationsinteresses aufgrund der beruflichen Stellung des Klägers

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts
  • Rückverweisung zur erneuten Entscheidung
  • Verletzung der Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit
  • Bestätigung des öffentlichen Informationsinteresses bei komplexen Wirtschaftsstraftaten
  • Kritik an der Einstufung der Berichterstattung als unzulässig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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