Wuppertal erlaubt Weiterbeschäftigung bei abgelaufenem Aufenthaltstitel

Ein Büro mit Mitarbeitern, die beim Ausfüllen von Anträgen für Aufenthaltstitel helfen.

Wuppertal erlaubt Weiterbeschäftigung bei abgelaufenem Aufenthaltstitel

() – in Wuppertal dürfen Mitarbeiter mit abgelaufenem Aufenthaltstitel weiterbeschäftigen, wenn diese rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt haben. Das hat die Ausländerbehörde der Stadt mitgeteilt.

Demnach tritt automatisch eine Fiktionswirkung ein, die den alten Titel bis zur Entscheidung der Behörde als gültig betrachtet.

Die Beigeordnete Annette Berg betont, dass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte Rechtssicherheit benötigen. „Es ist für beide Seiten existenziell wichtig, dass Beschäftigungsverhältnisse nicht unterbrochen werden“, sagte Berg. Bei einer Niederlassungserlaubnis bestehe ohnehin keine Unsicherheit, da diese unbefristet gültig sei.

Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass eine bereits ausgestellte Fiktionsbescheinigung zwar Klarheit schaffe, aber nicht zwingend vorgelegt werden muss.

Arbeitgeber können sich bei Fragen an die Behörde wenden. Weitere Informationen sind auf der städtischen verfügbar.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Annette Berg

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Wuppertal, dts Nachrichtenagentur, Ausländerbehörde, Annette Berg

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wuppertal

Worum geht es in einem Satz?

Arbeitgeber in Wuppertal dürfen Mitarbeiter mit abgelaufenem Aufenthaltstitel weiterbeschäftigen, wenn diese rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt haben, da automatisch eine Fiktionswirkung eintritt, die den alten Titel bis zur behördlichen Entscheidung als gültig betrachtet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die Mitteilung der Ausländerbehörde in Wuppertal ist die Notwendigkeit, Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Mitarbeiter zu schaffen, die einen Verlängerungsantrag für ihren Aufenthaltstitel rechtzeitig gestellt haben. Die Regelung zielt darauf ab, Beschäftigungsverhältnisse nicht zu unterbrechen und die konsequente Einhaltung von rechtlichen Vorgaben zu erleichtern.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird die Reaktion der Wuppertaler Ausländerbehörde beschrieben, die Arbeitgebern ermöglicht, Mitarbeiter mit abgelaufenem Aufenthaltstitel weiterzubeschäftigen, sofern ein Verlängerungsantrag gestellt wurde. Beigeordnete Annette Berg betont die Wichtigkeit von Rechtssicherheit für beide Seiten, um eine Unterbrechung von Beschäftigungsverhältnissen zu vermeiden.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Folgen oder Konsequenzen: Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte, keine Unterbrechung von Beschäftigungsverhältnissen, keine Unsicherheit bei Niederlassungserlaubnis, Fiktionsbescheinigung schafft Klarheit, Arbeitgeber können sich bei Fragen an die Behörde wenden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, die Beigeordnete Annette Berg wird zitiert. Sie betont, dass es für Arbeitgeber und Beschäftigte essenziell ist, Rechtssicherheit zu haben, und betont: „Es ist für beide Seiten existenziell wichtig, dass Beschäftigungsverhältnisse nicht unterbrochen werden.“

Rechtliche Situation für Arbeitnehmer in Wuppertal

Wuppertal ermöglicht es Arbeitgebern, Mitarbeiter mit abgelaufenem Aufenthaltstitel weiterzubeschäftigen, wenn diese rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen. Diese Regelung bietet sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit. Die Ausländerbehörde betrachtet den alten Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung als gültig, was die Unsicherheiten minimiert. Beigeordnete Annette Berg betont die Wichtigkeit einer ununterbrochenen Beschäftigung für beide Seiten. Arbeitgeber können sich bei weiteren Fragen direkt an die Ausländerbehörde der Stadt wenden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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