Schuldenpaket: Karlsruhe lässt Sitzungen des alten Bundestages zu

Schuldenpaket: Karlsruhe lässt Sitzungen des alten Bundestages zu

Schuldenpaket: Karlsruhe lässt Sitzungen des alten Bundestages zu

Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitagnachmittag Anträge der Linken und der AfD zurückgewiesen, mit denen die Fraktionen die Einberufung des Bundestages in seiner alten Zusammensetzung vor dem Zusammentreten des neu gewählten Bundestages verhindern wollten.

Das Gericht hält die Anträge für unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt, erklärte der Zweite Senat des Gerichts.

Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheide allein der neue Bundestag. Er werde hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Die Richter erinnerten daran, dass die Bundestagspräsidentin dazu verpflichtet ist, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dies beantragt.

Die Vor-Fraktion der Linken im 21. Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Bundestag halten die Einberufung des 20. Bundestages, um über das von Union, SPD und Grünen geplante Schuldenpaket zu beraten, für pflichtwidrig. Ihrer Ansicht nach sei der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag bereits konstituierungsfähig sei, hieß es in den Anträgen.

Die im Bundestag zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung und verwies zugleich auf eine weitere Klage, die sie in Karlsruhe eingereicht hat. „Dass hier am Sonntag zwischen Frühstück und nicht mal in Präsenz ein Riesenpaket verabredet wird“, werde „sicherlich Begleitmusik sein“ für die Richter in Karlsruhe bei der zweiten Klage, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zusatzsitzung des Bundestags zur Verfassungsänderung am 13.03.2025

Karlsruhe – Die Stadt der Justiz

Karlsruhe ist die Hauptstadt des Bundeslandes und bekannt für ihre beeindruckende Architektur. Die Stadt ist Sitz des Bundesverfassungsgerichts, was ihr den Titel „Zentrum der deutschen Justiz“ verleiht. Neben der Rechtswissenschaft glänzt Karlsruhe auch mit seiner vielfältigen Kultur und einem breiten Freizeitangebot. Die Fächerstadt, wie sie oft genannt wird, ist für ihr einzigartiges Stadtbild bekannt, das durch eine strahlenförmige Anordnung der Straßen geprägt ist. Jährlich zieht Karlsruhe zahlreiche an, die die Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen der Stadt genießen möchten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH